Tax News: Betriebsausgabenabzugsfähigkeit für freiwillige Abfertigungen und Sozialplanzahlungen
Betriebsausgabenabzugsfähigkeit für freiwillige Abferti
Der VwGH hat entschieden, dass das spezielle Betriebsausgabenabzugverbot für Golden Handshakes für alle freiwillige Abfertigungen, somit auch für solche, die im Rahmen von Sozialplänen ausgezahlt werden, gilt. Freiwillige Abfertigungen an Arbeitnehmer, die dem neuen Abfertigungsrecht unterliegen, sind demnach aber nicht zur Gänze von diesem Betriebsausgabenabzugsverbot erfasst, sondern nur insoweit, als sie die in § 67 Abs 6 EStG festgelegten Betragsgrenzen für die begünstigte Lohnbesteuerung von freiwilligen Abfertigungen übersteigen. Die verwiesene Regelung ist diesbezüglich daher nur für Zwecke des Betriebsausgabenabzugs (nicht aber für Zwecke der begünstigten Lohnbesteuerung mit 6 %) beachtlich.
Der VwGH hat entschieden, dass das spezielle Betriebsausgabenabzugsverbot für Golden Handshakes für alle freiwillige Abfertigungen, somit auch für solche, die im Rahmen von Sozialplänen ausgezahlt werden, gilt. Freiwillige Abfertigungen an Arbeitnehmer, die dem neuen Abfertigungsrecht unterliegen, sind demnach aber nicht zur Gänze von diesem Betriebsausgabenabzugsverbot erfasst, sondern nur insoweit, als sie die in § 67 Abs 6 EStG festgelegten Betragsgrenzen für die begünstigte Lohnbesteuerung von freiwilligen Abfertigungen übersteigen. Die verwiesene Regelung ist diesbezüglich daher nur für Zwecke des Betriebsausgabenabzugs (nicht aber für Zwecke der begünstigten Lohnbesteuerung mit 6 %) beachtlich. Details dazu können Sie in unseren Tax Personnel News 24/2020 nachlesen.