Bei der Veröffentlichung des Abgabenänderungsgesetz 2025 (AbgÄG 2025) im Bundesgesetzblatt vor Weihnachten wurden Abänderungsanträge berücksichtigt, die nachfolgend überblicksmäßig dargestellt werden.
Neuerungen zur Belegerteilungspflicht, den digitalen Kassenbelegen und der Beleglotterie
Anhebung der Umsatzgrenze für bestehende Ausnahmen von der Belegerteilungspflicht
Ab 1. Jänner 2026 wird die Umsatzgrenze für Ausnahmen von der Belegerteilungspflicht, wie sie etwa für Verkäufe im Freien, auf Ski- und Almhütten wie auch in Buschenschenken gelten, von EUR 30.000 auf EUR 45.000 erhöht.
Erleichterung bei der Ausstellung digitaler Kassenbelege
Die elektronischen Belege sind entweder unmittelbar in den Verfügungsbereich der Kund:innen zu übermitteln (z. B. mittels E-Mail oder App), oder es ist den Kund:innen die Möglichkeit einzuräumen, den elektronischen Beleg mit einem Endgerät mittels QR-Code oder Download-Link auszulesen. Auf Verlangen der Kund:innen bzw. der Organe der Abgabenbehörde muss ein ausgedruckter Beleg ausgehändigt werden.
Einführung einer Beleglotterie
Zwischen Oktober 2026 und Ende Dezember 2029 ist angedacht (Details sollen im Verordnungswege festgelegt werden), eine Beleglotterie einzuführen. Diese soll einen Anreiz bieten, physische und elektronische Belege als Käufer:in/Leistungsempfänger:in entgegenzunehmen. Im Rahmen der Beleglotterie sollen monatlich 100 Gewinne à EUR 2.500 verlost werden, ergänzt durch mögliche Bonusziehungen mit zwei Gewinnen von jeweils EUR 250.000. Die Gewinne der Beleglotterie sind von allen Abgaben befreit. Teilnahmeberechtigt sind Belege, die die Anforderungen der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) erfüllen.