Das BMF hat Ende Dezember 2025 den Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2025 (BMF vom 18.12.2025, 2025-0.951.634, BMF-AV 2025/182) veröffentlicht. Wie gewohnt wurden die seit der letzten Wartung vor einem Jahr erfolgten gesetzlichen Änderungen (darunter viele veränderliche Werte) und höchstgerichtliche Entscheidungen verarbeitet, aber auch diverse andere Klarstellungen und Nachschärfungen vorgenommen. In einem ersten Teil stellen wir die wesentlichen Wertveränderungen dar. In einem zweiten Teil werden weitere ausgewählte Themen überblicksmäßig dargestellt.
- Die Tarifstufen in § 33 Abs. 1 EStG wurden mit Ausnahme der „Millionengrenze“ um 2/3 der „kalten Progression“ angehoben. Die 2016 eingeführte befristete Millionengrenze bleibt zumindest bis Ende 2029 (bisher 2025) erhalten.