Der Basiszinssatz, der erst zuletzt am 14.09.2022 auf 0,63 % erhöht wurde, wurde am 02.11.2022 auf 1,38 % erhöht, wodurch entsprechend eine Erhöhung von diversen in der Bundesabgabenordnung geregelten Zinssätzen, die von der Höhe des Basiszinssatz abhängig sind, erfolgte.
Der Basiszinssatz, der erst zuletzt am 14.09.2022 auf 0,63 % erhöht wurde, wurde am 02.11.2022 erneut auf 1,38 % erhöht (abrufbar auf der Website der Österreichischen Nationalbank). Entsprechend haben sich auch folgende Zinsen, die von der Höhe des Basiszinssatz abhängig sind, erhöht:
| 27.07.2022 | 14.09.2022 | 02.11.2022 |
Basiszins | -0,12% | 0,63% | 1,38% |
Stundungszinsen (§ 212 Abs 2 BAO iVm § 323c Abs 13 BAO) | 1,88% | 2,63% | 3,38% |
Aussetzungszinsen (§ 212a Abs 9 BAO) | 1,88% | 2,63% | 3,38% |
Anspruchszinsen (§ 205 Abs 2 BAO) | 1,88% | 2,63% | 3,38% |
Beschwerdezins (§ 205a Abs 4 BAO) | 1,88% | 2,63% | 3,38% |
Umsatzsteuerzins (§ 205c Abs 5 BAO) | 1,88% | 2,63% | 3,38% |
Das BMF hat die Zinserhöhung in einem entsprechend aktualisierten Erlass (2022-0.750.122) berücksichtigt.
Die weitere Zinsentwicklung bleibt abzuwarten und sollte hinsichtlich weiterer möglicher Zinserhöhungen im Blick behalten werden.