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      Die Herabsetzung des europäischen Leitzinses führt zur Senkung der Finanzamtszinsen
       

      Die in der Bundesabgabenordnung vorgesehenen Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen bemessen sich am jeweils geltenden Basiszinssatz, der sich wiederum am Leitzins der Europäischen Zentralbank orientiert. Veränderungen unter 0,5 Prozent bleiben dabei außer Ansatz.

      Aufgrund der aktuellen Senkung des europäischen Leitzinses wurde im September 2024 auch der Basiszinssatz von 3,88 Prozent auf 3,03 Prozenz gesenkt.

      Konkret gelangen ab 18.9.2024 folgende Werte zur Anwendung:

      Zinssätze Tabelle
      Stundungs-zinsen Aussetzungs-zinsen Anspruchs-zinsen Beschwerde-zinsen Umsatzsteuer-zinsen
      Zinssatz ab 18.9.2024 7,53 % 5,03 % 5,03 % 5,03 % 5,03 %
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