Der Rat und das Parlament haben im Februar 2024 eine Einigung über Teile des EU-Pakets zur wirksameren Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erzielt.
- Mit dem Entwurf der neuen AML-Verordnung soll die Schaffung eines EU-weit einheitlichen Regelwerks und die Verschärfung der geldwäscherechtlichen Transparenzanforderungen umgesetzt werden.
- Die Organisation des institutionellen Systems für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wird künftig Gegenstand einer 6. EU-Geldwäsche-Richtlinie sein.
- Als neue EU-Aufsichtsbehörde wird die EU-Anti-Geldwäsche-Agentur AMLA eingerichtet, für deren Sitz Frankfurt gewählt wurde.
- Die Anforderungen an die Feststellung, Überprüfung und Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer von Rechtsträgern werden zwecks EU-weiter Harmonisierung teilweise geändert und ausgeweitet.