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      Bis Ende Februar sind derartige Zahlungen zu melden

      Seit 2023 sind pauschale Reise­auf­wands­entschädigungen, welche von begünstigten Rechtsträger:innen mit dem satzungsgemäßen Zweck der Ausübung oder Förderung des Körpersports („Sportvereine") an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sport­betreuer:innen gewährt werden, unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Die Steuerfreiheit besteht für Entschädigungen i. H. v. EUR 120 pro Einsatztag, maximal i. H. v. EUR 720 pro Kalendermonat der Tätigkeit.

      Der Begriff Sportler:in umfasst Mannschafts- und Einzelsportler:innen; zu den Sport­betreuer:innen zählen etwa Trainer:innen, Lehrwart:innen, Übungsleiter:innen, Masseur:innen, Sportärzt:innen und Zeugwart:innen, nicht jedoch Platzwart:innen. Ebenso begünstigt sind z. B. Schieds­richter:innen, Kampfrichter:innen, Zeitnehmer:innen, Rennleiter:innen oder Punkterichter:innen - im Gegensatz zu Strecken­posten, Fahrten­diensten und Personen, die technische Hilfsdienste leisten. Eine weitere Voraussetzung besteht darin, dass die Aus­zahlung der pauschalen Aufwands­ent­schädigung an die begünstigten Personen entsprechend dokumentiert werden muss.

      Bis Ende Februar 2026 müssen unter bestimmten Voraussetzungen die pauschalen Reise­auf­wands­ent­schädigungen für das Jahr 2025 vom Verein (als Beispiel für eine bzw. einen begünstigten Rechtstragenden) an das Finanzamt übermittelt werden - pro Empfänger:in pro Kalenderjahr mittels Formular L 19. Das gilt dann, wenn an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbetreuer:innen für eine nichtselbst­ständige Tätigkeit ausschließlich steuerfreie pauschale Reiseaufwandsentschädigungen ausbezahlt wurden. Erhalten Steuerpflichtige pauschale Reiseaufwandsentschädigungen zusätzlich zum Arbeitslohn, sind die Reise­aufwandsentschädigungen in den Lohnzettel (L 16) aufzunehmen. Keine Mitteilungspflicht für pauschale Reiseaufwandsentschädigungen besteht hingegen, wenn selbstständige Einkünfte vorliegen (z. B.Schiedsrichter:innen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb).


      Clemens Endfellner

      Senior Manager, Tax, Innsbruck

      KPMG Austria


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