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      Als Maßnahmen stehen für in Not geratene Betriebe u.a. Stundungen und Ratenvereinbarungen zur Verfügung.
       

      Über steuerliche Erleichterungen i. Z. m. der aktuellen Hochwasserkatastrophe haben wir bereits in unseren KMU News aus Juli 2024 informiert. Angesichts der aktuellen Hochwassersituation, die in vielen Regionen Österreichs bei den betroffenen Unternehmen zu massiven Problemen führt, bietet auch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) für alle in Not geratenen Betriebe unbürokratische Soforthilfen an.

      Die Soforthilfe umfasst Maßnahmen zu folgenden Themen:

      • Stundungen
      • Ratenvereinbarungen
      • Meldeverspätungen
      • Beitragsprüfungen

      Bei der Stundung wird der Zeitpunkt der Entrichtung der Beiträge hinausgeschoben, bei einer Ratenbewilligung wird die Entrichtung des aushaftenden Betrages in Teilzahlungen gestattet. Bei Meldeverspätungen drohen üblicherweise Säumnis- und teilweise auch Beitragszuschläge. Hier kann man als betroffene:r Dienstgeber:in genauso Verständnis und Nachsicht erwarten wie im Rahmen der GPLB (Gemeinsame Prüfung von Lohnabgaben und Beiträgen).

      Wenn ÖGK-Kund:innen in Not geraten sind und zum Teil massive wirtschaftliche Schäden erlitten haben, bietet die ÖGK über ihre regionalen Ansprechpersonen maßgeschneiderte Lösungen an.

      Katharina Daxkobler

      Partnerin, Tax, Wien

      KPMG Austria

      Carl-Georg Vogt

      Senior Manager, Tax, Wien

      KPMG Austria

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