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      Zuschüsse werden bis Ende 2024 verlängert

      Um den anhaltenden Effekt der Inflationsdämpfung angesichts fortwährend hoher Inflationsraten aufrechtzuerhalten, wurden

      • der Stromkostenzuschuss,
      • der Stromkostenergänzungszuschuss und
      • der Netzkostenzuschuss

      bis Ende 2024 verlängert (siehe Link).

      Die Energieministerin kann bei Bedarf – im Einvernehmen mit dem Finanzminister – sowohl die zeitliche Dauer als auch die Höhe des Stromkostenergänzungs- und des Netzkostenzuschusses durch Verordnung anpassen.  


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