Durch einen Mitte März vorgelegten Ministerialentwurf sind neue Details zur geplanten Umsatzsteuersenkung auf Nahrungsmittel bekannt geworden (siehe dazu auch KI 02/26). Klar ist, dass ab 1. Juli 2026 der Umsatzsteuersatz für ausgewählte Nahrungsmittel auf 4,9 % gesenkt wird, um zu einer finanziellen Entlastung bei den Einkäufen des täglichen Lebens beizutragen.
Die Gruppe der begünstigten Lebensmittel (gemäß Kombinierter Nomenklatur) umfasst:
- Milch (auch laktosefrei) und Milcherzeugnisse wie Joghurt, Butter etc., nicht jedoch Käse.
- (Frische) Hühnereier.
- Gemüse, z. B. Kartoffeln, Tomaten, Knoblauch, Kohl, Gurken, Karotten, Erbsen, Spargel usw.; die Begünstigung gilt unabhängig davon, ob das Gemüse frisch, gekühlt oder gefroren ist.
- Heimisches Obst – dies betrifft beispielsweise frische Äpfel, Birnen sowie frisches Steinobst (z. B. Marillen, Kirschen, Pfirsiche, Pflaumen), nicht jedoch Bananen, Pilze, Kräuter, Beeren und Zitrusfrüchte.
- Reis.
- Weizenmehl und -grieß.
- Teigwaren, jedoch weder gekocht, gefüllt noch anders zubereitet.
- Brot und Gebäck (auch glutenfrei).
- Speisesalz, nicht jedoch Zucker.
Ausgenommen vom begünstigten Mehrwertsteuersatz sind Restaurantumsätze; hier gelten weiterhin die bestehenden Sätze, da nur der Kauf im Supermarkt oder bei Erzeuger:innen begünstigt sein soll.
Die weitere Gesetzwerdung bleibt abzuwarten – ebenso die Klärung zolltarifarischer Fragen sowie allfälliger Anpassungen im Zusammenhang mit der Registrierkassensicherheitsverordnung.