Zur Inflationsanpassung der zahlreichen veränderlichen SV-Werte wird jährlich eine Aufwertungszahl ermittelt, die für das Jahr 2026 1,073 beträgt. Daraus wird u. a. die tägliche und monatliche Höchstbeitragsgrundlage errechnet.
Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze 2026 bleibt aufgrund des Budgetbegleitgesetzes 2025 zum Vorjahr unverändert.
Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Auswahl der - noch nicht offiziell kundgemachten und daher nur als voraussichtlich anzusehenden - Werte (in EUR):