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      Hier finden Sie die wichtigsten veränderlichen Werte im ASVG-Beitragsrecht.
       

      Zur Inflationsanpassung der zahlreichen veränderlichen SV-Werte wird alljährlich eine Aufwertungszahl ermittelt, die für das Jahr 2025 1,063 beträgt. Daraus wird u. a. die tägliche und monatliche Höchstbeitragsgrundlage und die monatliche Geringfügigkeitsgrenze errechnet. Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Auswahl dieser – noch nicht offiziell kundgemachten und daher nur als voraussichtlich anzusehenden – Werte (in EUR):

      Beitragsgrundlagen Tabelle
      2025 2024
      Geringfügigkeitsgrenze monatlich 551,10 518,44
      Grenzwert für pauschalierte Dienstgeber:innenabgabe monatlich 826,65 777,66
      Höchstbeitragsgrundlage täglich 215,00 202,00
      Höchstbeitragsgrundlage monatlich (laufender Bezug) 6.450,00 6.060,00
      Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen
      (echte und freie Dienstnehmer:innen)
      12.900,00 12.120,00
      Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer:innen
      ohne Sonderzahlungen
      7.525,00 7.070,00

       

      Auch die Grenzwerte für herabgesetzte Dienstnehmeranteile beim Arbeitslosenversicherungsbeitrag werden angepasst. Erst ab voraussichtlich EUR 2.451 beträgt der Dienstnehmerbeitrag die vollen 2,95 %.

      Beitragsgrundlagen Tabelle
      2025 2024
      0 % monatliche Beitragsgrundlage bis 2.074,00 monatliche Beitragsgrundlage bis 1.951,00
      1 % über 2.074,00 bis 2.262,00 über 1.951,00 bis 2.128,00
      2 % über 2.262,00 bis 2.451,00 über 2.128,00 bis 2.306,00
      2,95 % über 2.451,00 über 2.306,00

       

      Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

      Katharina Daxkobler

      Partnerin, Tax, Wien

      KPMG Austria

      Carl-Georg Vogt

      Senior Manager, Tax, Wien

      KPMG Austria

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