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      Rasche und unbürokratische Unterstützung für betroffene Unternehmen
       

      Das BMAW hat am 18. September 2024 eine Information betreffend Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen, die von der letzten Hochwasserkatastrophe betroffen waren, veröffentlicht.

      Die Kurzarbeit kann im konkreten Fall von Hochwasser ohne Notwendigkeit einer Sozialpartnervereinbarung angemeldet werden. Der Abschluss einer Betriebsvereinbarung ist für die Inanspruchnahme ausreichend. Der Antrag auf Kurzarbeit kann bis zu drei Wochen rückwirkend zum Beginn der Kurzarbeit gestellt werden.

      Betroffene Unternehmen erhalten weiters die Möglichkeit zur Aufnahme von zinslosen Krediten über ERP (European Recovery Program)-Fonds. Die Abwicklung der ERP-Kredite erfolgt über die ERP-Treuhandbanken bzw. durch die OeHT im Bereich Tourismus und Freizeitwirtschaft. Für bereits in Anspruch genommene Kredite bei den Förderbanken aws und OeHT soll die Möglichkeit zur Tilgungsaussetzung bzw. zur Stundung bestehen, damit diese begünstigte Finanzierungsmöglichkeit sinnvoll genutzt werden kann.

      Darüber hinaus können betroffene Unternehmen um staatlich besicherte Garantien bis zu EUR 10 Mio. (im Tourismus bis zu EUR 5 Mio.) ansuchen – im Einzelfall mit Sonderkonditionen und bis zu 80 Prozent Besicherung. Die Abwicklung der Garantien, für welche weder Haftungs- noch Bearbeitungsentgelt anfallen, erfolgt über die aws bzw. OeHT.

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