Weiterer Mosaikstein in der Digitalisierung des Rechtsverkehrs
Ab sofort steht für Abgabenangelegenheiten eine neue elektronische Kommunikationsform zur Verfügung: der elektronische Dateitransfer („eDT“). Dabei stellt die Abgabenbehörde dem Steuerpflichtigen eine Upload-/Download-Möglichkeit zum sicheren Austausch von großen Datenmengen mit der Behörde zur Verfügung. Praxistipp: Die transferierten Daten werden aus dem elektronischen Datenraum regelmäßig gelöscht. Daher bleibt es dem Steuerpflichtigen bei Nutzung des edT nicht erspart, den erfolgten Datenaustausch mit der Behörde nachvollziehbar zu dokumentieren.