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      Praxisnahe Beratung für Klein- und Mittelunternehmen durch unsere Steuerberater:innen

      Am 12. Jänner 2026 startete die „Geräte-Retter-Prämie“, das Nachfolgemodell des Reparaturbonus, für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten.

      Förderberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich. Reparatur, Service und Wartung sowie der eventuell damit zusammenhängende Kostenvoranschlag sind nur förderfähig, wenn es sich um Elektrogeräte und Elektronikgeräte handelt, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden.

      Zu den förderfähigen Geräten zählen etwa:

      • Küchen- und Haushaltsgeräte: Kaffeemaschine, Herd, Geschirrspüler, Wasserkocher, Mixer, Bügeleisen, Waschmaschine, Trockner
      • Unterhaltung & IT: Bildschirm, Laptop, Fernsehgerät, Videokamera
      • Medizin/Alltag: Hörgerät, Rollstuhl
      • Sonstiges: Babyflaschenwärmer

      Zu den förderungsfähigen Kosten zählen:

      • Arbeitszeit (inklusive Anfahrtskosten)
      • Materialkosten
      • Versandkosten bei Materialbestellungen und Ersatzteilbestellungen

      Ausgeschlossen von der Förderung sind:

      • Pkw, Hybridautos und Elektroautos, E-Bikes
      • Smartphones und Handys
      • E-Geräte, welche für die Inbetriebnahme nicht erneuerbare Energiequellen wie Erdgas, Benzin oder Diesel benötigen
      • E-Geräte, welche Strom produzieren, jedoch nicht durch Strom betrieben werden
      • E-Geräte, welche fix mit dem Mauerwerk verbunden sind

      Höhe der Förderung

      Die Förderung pro Bon beträgt 50 Prozent der förderungsfähigen Bruttokosten und ist mit EUR 130,00 pro Reparatur, Service oder Wartung bzw. mit EUR 30,00 pro Kostenvoranschlag beschränkt.

      Nach einem geförderten Kostenvoranschlag muss eine beauftragte Reparatur, ein Service oder eine Wartung beim selben Betrieb durchgeführt werden. Die gesamte Förderung pro E-Gerät – inklusive Kostenvoranschlag – ist mit EUR 130,00 gedeckelt.

      So funktioniert die Abwicklung

      1. Beantragung: Ab 12. Jänner 2026 online unter www.geräte-retter-prämie.at einen Bon erstellen.
      2. Einlösung: Bon innerhalb von 3 Wochen bei einem teilnehmenden Partnerbetrieb einlösen. Verfällt der Bon, so kann umgehend ein neuer Bon beantragt werden.
      3. Zahlung des gesamten Rechnungsbetrags.
      4. Auszahlung der Fördersumme: Der Partnerbetrieb reicht die Förderung ein. Nach Prüfung durch die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) wird die Fördersumme direkt auf das Bankkonto des:der Antragsteller:in überwiesen.

       

      Wichtiger Hinweis: Bei Inanspruchnahme der Geräte-Retter-Prämie dürfen keine weiteren diesbezüglichen Förderungen in Österreich oder in der EU genutzt werden, um eine Doppelförderung auszuschließen.



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