Am 12. Jänner 2026 startete die „Geräte-Retter-Prämie“, das Nachfolgemodell des Reparaturbonus, für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten.
Förderberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich. Reparatur, Service und Wartung sowie der eventuell damit zusammenhängende Kostenvoranschlag sind nur förderfähig, wenn es sich um Elektrogeräte und Elektronikgeräte handelt, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden.
Zu den förderfähigen Geräten zählen etwa:
- Küchen- und Haushaltsgeräte: Kaffeemaschine, Herd, Geschirrspüler, Wasserkocher, Mixer, Bügeleisen, Waschmaschine, Trockner
- Unterhaltung & IT: Bildschirm, Laptop, Fernsehgerät, Videokamera
- Medizin/Alltag: Hörgerät, Rollstuhl
- Sonstiges: Babyflaschenwärmer
Zu den förderungsfähigen Kosten zählen:
- Arbeitszeit (inklusive Anfahrtskosten)
- Materialkosten
- Versandkosten bei Materialbestellungen und Ersatzteilbestellungen
Ausgeschlossen von der Förderung sind:
- Pkw, Hybridautos und Elektroautos, E-Bikes
- Smartphones und Handys
- E-Geräte, welche für die Inbetriebnahme nicht erneuerbare Energiequellen wie Erdgas, Benzin oder Diesel benötigen
- E-Geräte, welche Strom produzieren, jedoch nicht durch Strom betrieben werden
- E-Geräte, welche fix mit dem Mauerwerk verbunden sind