Zurück zur Inhaltsseite

      Aufgrund der im März 2025 neuerlich beschlossenen Mietenbremse (Mietpreisbremse) dürfen Mieten in Altbau-, Genossenschafts- und Gemeindewohnungen im Jahr 2025 nicht an die Inflation angepasst werden. Die genannten Mieten werden damit – zumindest bis 2026 – eingefroren. Ohne diesen Schritt wären Kategorie- und Richtwertmieten ab April um ca. 3 bis 4 Prozent angestiegen. Nicht betroffen sind insbesondere Mieten für private Neubauwohnungen; hier können die Mieten demnach erhöht werden (insbesondere aufgrund Wertsicherungsklauseln).


      Erfahren Sie mehr

      Praxisnahe Beratung für Klein- und Mittelunternehmen

      Unsere Expert:innen im Talk mit spannenden Gästen

      Wir informieren Sie regelmäßig über Neuigkeiten zu nationalen und internationalen Steuerthemen.

      Unsere Publikationen und aktuelle Schwerpunktthemen