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      Die neue Funktion wurde am 5. März 2025 freigeschalten
       

      Mit dem AbgÄG 2024 wurde eine neue Funktion in FinanzOnline für die Übermittlung von Gruppenanträgen iSd § 9 KStG vorgesehen. Mangels technischer Umsetzung wurden die Anträge bisher über die Funktion „sonstiges Anbringen“ akzeptiert.

      Am 5. März 2025 wurde unter dem Menüpunkt „Weitere Services“ die neue Funktion „Antrag auf Feststellung einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 Abs 8 KStG“ freigeschalten.

      Gruppenanträge ab 5. März 2025 sind daher über diese Funktion einzubringen.

      Die mit dem AbgÄG 2024 in Kraft getretenen inhaltlichen Neuerungen im Zusammenhang mit steuerlichen Unternehmensgruppen können Sie in den KMU News Februar 2025 nachlesen.

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