Der geldwerte Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen ist nach österreichischem Recht bis zu einem Betrag von EUR 365 pro Arbeitnehmer:in und Kalenderjahr steuerfrei.
Vorteile, die der:die Arbeitgeber:in ausschließlich oder überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse gewährt, stellen hingegen von vornherein keine Einnahme auf Ebene der Arbeitnehmer:innen dar und sind daher auch für den Freibetrag für Betriebsveranstaltungen nicht zu berücksichtigen.
Insbesondere bei Betriebsveranstaltungen wie etwa Betriebsausflügen, Weihnachtsfeiern oder Teambuilding-Events stellt sich die Frage, inwieweit die Teilnahme an solchen Veranstaltungen und der den Arbeitnehmer:innen daraus erwachsende Vorteil im überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers:in liegen können.
In der Entscheidung BFG 13.11.2024, RV/7102103/2022 hat sich das österreichische Bundesfinanzgericht (BFG) erstmals mit einer derartigen Interessenabwägung bei Betriebsveranstaltungen auseinandergesetzt.