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      Kleiner Ausblick auf die langfristig geplanten Maßnahmen

      Anfang Dezember 2025 wurde in einem Minister:innenratsvortrag ein umfassendes Paket zum Abbau bürokratischer Hürden im Wirtschaftsleben vorgestellt. Es handelt sich um 113 Einzelmaßnahmen unterschiedlichen Umfangs. Ausgewählte geplante Maßnahmen mit besonderem Augenmerk auf den Bereich Steuern werden nachfolgend überblicksmäßig dargestellt. Die weitere Umsetzung samt genaueren Details bleibt abzuwarten.

      • Vereinfachung der Arbeitnehmer:innenveranlagung und Lohnverrechnung.
      • Modernisierung des Gebührenrechts mithilfe von Pauschalsätzen. Dabei soll auch das gesamte Verfahren im Zusammenhang mit Gebühren und Verkehrsteuern durch neue Eingabemasken und Kommunikationstools modernisiert werden.
      • Erhöhung der Meldegrenze gem. § 109a EStG – dadurch soll der damit verbundene administrative Aufwand reduziert werden.
      • Die Buchführungsgrenzen im UGB (EUR 700.000 bzw. 1 Mio.) und in der BAO (EUR 700.000) sollen auf EUR 1 Mio. bzw. EUR 1,5 Mio. angehoben werden.
      • Einführung eines Aktivierungswahlrechts für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte.
      • Vereinfachung der Aufbewahrungsrichtlinien dahingehend, dass die elektronische Archivierung generell möglich sein soll. Papieroriginale sollen nur noch in Ausnahmefällen erforderlich sein.
      • Im Bereich der Förderpolitik soll ein One-Stop-Shop geschaffen werden, um Verfahren zu vereinheitlichen.
      • Die Ziele „weniger Urkunden“ und „digitale Meldebestätigung“ sollen dadurch erreicht werden, dass etwa Passbehörden digitale Daten mit voller Beweiskraft nutzen können. Staatsbürgerschaftsurkunden sollen nicht mehr vorgelegt werden müssen, wenn die digitale Einsicht möglich ist. Überdies sollen historische Meldebestätigungen künftig digital verfügbar sein, um den Nachweis früherer Wohnsitze ohne Behördengang zu erleichtern.
      • Beim Kfz-„Pickerl“ sollen die Prüfintervalle von bisher 3:2:1 Jahren auf 4:2:2:2:1 Jahre ausgedehnt werden. Die fünfjährige Aufbewahrungspflicht für „Pickerl“-Gutachten soll überprüft und gekürzt werden.
      • „Sachverständigenpools“ sollen zu kürzeren Verfahrensdauern in Genehmigungsverfahren beitragen. Genehmigungsfreie Betriebsanlagen sollen weiterhin ohne Einschränkungen bleiben. Überdies soll sichergestellt werden, dass PV-Anlagen und E-Ladestationen rasch und genehmigungsfrei ausgebaut werden können.
      • Einfache Gewerbeverfahren werden durch die Einführung von „GISA Express“ ab 1. Jänner 2026 vollständig digitalisiert und automatisiert.
      • Fremdsprachige Urkunden werden im Firmenbuchverfahren erleichtert zugelassen. Überdies wird die digitale EU-Gesellschaftsbescheinigung eingeführt.

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