Der Nationalrat beschloss kürzlich eine Verfassungsnovelle, um den Bundesländern mehr Spielraum bei der Einhebung von Leerstandsabgaben einzuräumen.
Der der Regierungskoalition mit den Stimmen der SPÖ beschlossene Antrag (siehe https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/3944) stellt letztlich (nur) eine kompetenzrechtliche Änderung dar, wonach die Erhebung öffentlicher Abgaben "zum Zweck der Vermeidung der Nicht- oder Mindernutzung" von Wohnungen in die Zuständigkeit der Länder übertragen wird.
Die weitere Rechtsentwicklung und allfällige Auswirkungen von (neuen) Leerstandsabgaben auf den Immobilienmarkt bleiben abzuwarten.