Wird ein ausländisches Kfz in Österreich von einer in Österreich ansässigen Person länger als einen Monat im Inland verwendet, so fallen grundsätzlich NoVA und Kfz-Steuer an. Eine österreichische Zulassung des Fahrzeuges ist hierfür nicht erforderlich. Das BFG geht in einer vor kurzem ergangen Entscheidung davon aus, dass dieser Umstand allgemein bekannt ist. Die Konsequenz: Vorsätzliche Abgabenhinterziehung (BFG 17.10.2023, RV/630000/2021).