Mit den vorgeschlagenen Änderungen sollen die jüngsten internationalen Entwicklungen beim automatischen Informationsaustausch und die Änderungen des Common Reporting Standards umgesetzt werden.
Die bestehenden Sorgfalts- und Meldepflichten werden erweitert, um die Datenqualität der Meldungen zu verbessern. Eine Anmeldungspflicht für Finanzinstitute und die Verpflichtung zur Abgabe von Nullmeldungen werden eingeführt.
Kunden müssen einem Finanzinstitut zukünftig alle Unterlagen und Informationen zu ihrem GMSG-Status richtig und vollständig zur Verfügung stellen, ein Verstoß gegen diese Verpflichtung wird eine Finanzordnungswidrigkeit darstellen.
Im Gegenzug haben Finanzinstitute alle datenschutzrechtlich relevanten Inhalte einer Meldung ihren Kunden so rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, dass diese ihre Datenschutzrechte ausüben können.
Neue digitale Finanzprodukte werden in den Anwendungsbereich des GMSG aufgenommen, um diese mit den traditionellen Finanzprodukten gleichzustellen.