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      Mit 01.01.2021 trat die durch das Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG) geregelte Neuorganisation der Finanzverwaltung (Finanzamt Österreich) in Kraft. An Stelle der bisherigen Finanzämter traten die zusammengelegten Dienststellen des Finanzamt Österreich, für die seit 01.01.2021 neue Bankverbindungen gelten. Bislang wurden Zahlungen an alte Finanzamts-Konten automatisch an die korrekten Bankkonten weitergeleitet. Da ab 30.09.2021 Zahlungen auf alte Kontonummern nicht mehr angenommen werden, sollten die Buchhaltungssysteme geprüft werden, ob die richtigen Kontonummern hinterlegt sind.

      Wie berichtet führte die Finanzverwaltungsreform mit dem Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG) zu einer Neuorganisation der Finanzverwaltung zum 01.01.2021, im Zuge derer es zu Änderungen bei den Kontennummern iZm der Zusammenlegung von Dienststellen kam, die wie folgt bekannt gegeben wurden:

      Bisheriges FA bis 31.12.2020

      Seit 01.01.2021: Dienststelle

      Neue Kontonummer seit 01.01.2021

      FA Klagenfurt FA St. Veit Wolfsberg

      DST Klagenfurt St. Veit Wolfsberg

      AT92 0100 0000 0556 4572

      FA Kitzbühel Lienz FA Kufstein Schwarz

      DST Tirol Ost

      AT62 0100 0000 0554 4839

      FA Bregenz FA Feldkirch

      DST Vorarlberg

      AT63 0100 0000 0557 4988

      FA Neunkirchen Wr. Neustadt FA St.Pölten Lilienfeld

      DST Niederösterreich Mitte

      AT08 0100 0000 0550 4295

      FA Gänserndorf Mistelbach FA Hollabrunn Korneuburg Tulln

      DST Weinviertel

      AT28 0100 0000 0550 4226

      FA Bruck Leoben Mürzzuschlag FA Graz Umgebung

      DST Steiermark Mitte

      AT38 0100 0000 0553 4698

      FA Wien 4/5/10 FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg

      DST Wien 4/5/9/10/18/19 Klosterneuburg

      AT31 0100 0000 0550 4075


      Die Bankverbindung des Finanzamts für Großbetriebe lautet: IBAN: AT88 0100 0000 0550 4116.

      Das BMF wies kürzlich darauf hin, dass seit der Änderung der Kontonummern weiterhin Zahlungen an alte Finanzamts-Konten geleistet wurden, die bislang vom empfangenden Bankinstitut (BAWAG P.S.K.) entgegengenommen und auf die korrekten Konten weitergeleitet wurden.

      Jedoch werden ab 30.09.2021 Überweisungen auf alte Kontonummern / alte IBAN von der BAWAG P.S.K. nicht mehr angenommen, sondern an den Auftraggeber (Zahlungspflichtigen) zurücküberwiesen.

      Wir empfehlen daher, in Ihrem Buchhaltungssystemen zu prüfen, dass die richtigen Kontonummern hinterlegt sind, um sicher zu stellen, dass Steuerzahlungen auch ab 30.09.2021 fristgerecht eingehen. Dadurch sollen auch etwaige Rücküberweisungen oder Säumniszuschläge bzw Mahnspesen vermieden werden.

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