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      Kürzlich beschloss der Nationalrat das Progressionsabgeltungsgesetz 2025 mit dem insbesondere die Inflationsanpassung für das Jahr 2025 umgesetzt wird.

      Neben der Inflationsanpassung beinhaltet das Gesetz auch eine Erhöhung der Kleinunternehmergrenze gemäß § 6 Abs. 1 Z. 27 UStG auf EUR 55.000 ab 1.1.2025. Die neue Grenze gilt künftig auch in der Einkommensteuer (im Hinblick auf die Kleinunternehmerpauschalierung), wodurch eine entsprechende Harmonisierung im Bereich der Einkommensteuer und Umsatzsteuer sichergestellt werden soll.

      Ferdinand Kleemann

      Partner, Tax, Wien

      KPMG Austria

      Markus Vaishor

      Partner, Tax, Wien

      KPMG Austria

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