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      Die Bundesregierung hat Anfang September 2025 in einem Minister:innenratsvortrag strategische Schwerpunkte zur Stärkung des Wirtschaftswachstums, der Inflationsbekämpfung und der Umsetzung von Strukturmaßnahmen zur Verbesserung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit präsentiert. Der Schwerpunkt liegt bei finanziellen Maßnahmen und steuerlichen Anreizen, welche nachfolgend überblicksmäßig dargestellt werden. Die bestehenden Budgetmittel sollen neu zugeordnet und somit keine zusätzlichen Anforderungen an den Bundeshaushalt gestellt werden. Die Gesetzeswerdung bleibt aber abzuwarten.

      Entlastung von energieintensiven Unternehmen

      Durch das Strompreiskostenausgleichsgesetz 2025 und 2026 sollen energieintensive Unternehmen entlastet werden. Ziel dabei ist der Ausgleich der durch den CO2-Preis entstehenden indirekten Mehrkosten und die Verhinderung des Abwanderns von Industriebetrieben („Carbon Leakage").

      Erhöhung des Investitionsfreibetrags

      Siehe dazu den gesonderten Beitrag in diesem Newsletter.

      Senkung der Stromabgaben

      Für die Stromkostenentlastung von Haushalten, Gewerben und Industrien soll der EAG-Förderbeitrag (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz) für das Jahr 2026 um ca. EUR 85 Mio. gesenkt werden. 

      Grenze für den geringfügigen Zuverdienst

      Die Grenze für den geringfügigen Zuverdienst wird bis inklusive 2027 eingefroren. Siehe dazu auch den gesonderten Beitrag „Sozialversicherungswerte 2026" in dieser Ausgabe.

      Zuverdienst in der Pension

      Es ist ein Modell für die attraktivere Gestaltung des Zuverdienstes von Regelpensionist:innen geplant. Dieses soll voraussichtlich ab dem 1.1.2026 in Kraft treten und dabei die Vorteile der Teilpension nicht beeinträchtigen.

      Bundesgebührenbremse zur Inflationsbekämpfung

      Gebühren- und andere Preiserhöhungen des Bundes sollen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Verbraucherpreisindex (VPI) geprüft und gegebenenfalls gebremst werden.

      „Allianz für faire Lebensmittelpreise”

      Die Regierung plant eine „Allianz für faire Lebensmittelpreise", um die nach wie vor hohe Inflation zu bekämpfen. Es sollen rechtliche Regelungen zur Kennzeichnung von „Shrinkflation", also dem Verbergen der Inflation durch das Verkleinern von Portionierungsgrößen, geschaffen und die Preiskommission neu aufgestellt werden. Um ungerechtfertigte Preispolitik zu erkennen, ist eine umfassende Preisbeobachtung durch die Statistik Austria geplant.

      Beschränkung der Mietpreise

      Der Mietzins-Index im Vollanwendungsbereich des MRG wird für 2026 auf 1 % und für 2027 auf 2 % beschränkt.

      Stärkung der „Aktion 55 Plus”

      Die Beschäftigungsquote älterer Personen und Langzeitarbeitsloser soll ab 2026 jährlich mit EUR 50 Mio. unterstützt werden. Es ist weiters geplant, Anreize für mehr Arbeitsstunden zu schaffen. 

      Entbürokratisierung

      Noch im Jahr 2025 soll ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Entbürokratisierung vorgelegt werden. Dieses soll ein Bundesbereinigungsgesetz enthalten sowie die Reduktion von Berichtspflichten und schnellere Genehmigungsverfahren.

      Standort-Fonds

      Für die Förderung von Zukunftsinvestitionen in Österreich soll ein „Standort-Fonds" mit öffentlichen Ankerinvestitionen und privatem Kapital entstehen, um den Standort Österreich attraktiver zu gestalten und insbesondere hochinnovative „Scale-ups" im Inland zu halten.


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