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      Im Zuge der ökosozialen Steuerreform wurde eine neue Lohnsteuerbefreiung für Gewinnbeteiligungen an aktive Arbeitnehmer von bis zu EUR 3.000 pro Kalenderjahr verankert, die bereits für Auszahlungen ab 01.01.2022 anwendbar ist. 

      Am 25.03.2022 wurde vom BMF eine Information zur neuen Befreiungsbestimmung für Mitarbeitergewinnbeteiligungen, die auf Auszahlungen ab 01.01.2022 Anwendung findet, veröffentlicht (BMF-Info vom 25.03.2022, 2022-0.227.090). In einem Fragenkatalog wurden in 17 Fragen und Antworten die wesentlichen rechtlichen Aspekte dargestellt. Einzelne Fragen blieben aber ungeklärt.

      Für einen Überblick über die neue Steuerbefreiung für Mitarbeitergewinnbeteiligungen verweisen wir auf unsere Tax Personnel News 2/2022.

      Alfred Shubshizky

      Director, Tax, Linz

      KPMG Austria

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