Ab 1. Jänner 2024: Anhebung der Größenmerkmale um 25 %
Kapitalgesellschaften werden nach dem UGB in Größenklassen unterteilt. Dabei wird zwischen Kleinstkapitalgesellschaften (Micro), Kleinen -, Mittelgroßen - und Großen Kapitalgesellschaften unterschieden. Für die Eingliederung einer Kapitalgesellschaft in ihre jeweilige Größenklasse sind Größenklassenkriterien (Bilanzsumme, Umsatzerlöse und die durchschnittliche Arbeitnehmeranzahl) vorgesehen. Die Größenklassenkriterien entscheiden u. a. darüber, welche Unternehmen verpflichtet sind, ihre Jahresabschlüsse prüfen zu lassen und welche nur einen verkürzten Jahresabschluss beim Firmenbuchgericht offenlegen müssen.
EU-weit wurden mit 1. Jänner 2024 die Größenmerkmale Bilanzsumme und Umsatz um jeweils 25 % angehoben. Die Umsetzung ins österreichische UGB folgte im Zuge der UGB-Schwellenwerte-Verordnung am 20. November 2024.
Die neuen Schwellenwerte für die Eingliederung in die verschiedenen Größenklassen für das Geschäftsjahr 2024 sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: