Klarstellungen und Unterschiede zum Mehrwegpfand
Pfand auf Glasflaschen, Kisten, Fässer oder sonstige Verpackungen hat schon eine lange Tradition in Österreich. Im Bereich der Umsatzsteuer teilt das Pfand für solche Mehrwegverpackungen das Schicksal der Lieferung des Inhalts. Der Verkauf der Ware und die Überlassung der sog. Warenumschließung stellen eine einheitliche Leistung dar. Die Käufer:innen bekommen die Ware nur, wenn sie neben dem Kaufpreis auch das Pfandgeld für die Mehrwegverpackung bezahlen. Das Entgelt besteht somit aus dem Preis der Ware und dem Pfandgeld und unterliegt der Umsatzsteuer. Wird die Mehrwegverpackung anschließend zurückgegeben, stellt dies eine Entgeltsminderung dar.
Seit dem 1. Jänner 2025 gibt es in Österreich neben dem bisher bekannten Mehrwegpfand auch das neue Einwegpfand in Höhe von 25 Cent für alle geschlossenen Getränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter. Das Pfand fällt auch bei Käufen über einen Getränkeautomaten, im Rahmen von Essenszustellungen oder bei Käufen im Onlinehandel an. Von der neuen Einwegpfandregelung ausgenommen sind beispielsweise
- Getränkeverbundkartons (Tetra Pak),
- Getränkeflaschen aus Glas/Metall mit Verschlüssen aus Kunststoff,
- Verpackungen für Milch und Milchmixgetränke oder z. B. Sirupe.