Die Regierung hat im Ministerrat die Maßnahmen aus dem „variablen dritten Drittel“ für 2025 entschieden.
Im Herbst 2022 wurde die Abschaffung der kalten Progression beschlossen, um der Erhöhung der Durchschnittsbesteuerung bei Lohnerhöhungen entgegenzuwirken. Dafür werden die Einkommensteuertarife um 2/3 der Inflationsrate jährlich automatisch angepasst. Hinsichtlich des verbleibenden Drittels der Inflation waren weitere Maßnahmen durch einen Ministerratsbeschluss bis spätestens 15. September des Vorjahres zu erwirken.
Im Progressionsbericht von IHS und WIFO vom 3. Juli 2024 wurde die als im Jahr 2025 auszugleichende Inflationsrate (Durchschnitt der jährlichen Inflationsraten über die Monate Juli 2023 bis Juni 2024) mit 5,0 % errechnet. Neben einer automatischen Anpassung der Tarifstufen um zwei Drittel des insgesamt beinahe EUR 2 Mrd. umfassenden Ausgleichsvolumens möchte die Bundesregierung mit dem dritten Drittel für 2025 im Speziellen Leistungsträger:innen berücksichtigen und Familien mit Kindern unterstützen. Das wird gemäß Ministerratsvortrag vom 4. Juli 2024 durch folgende Maßnahmen umgesetzt, deren Gesetzwerdung abzuwarten bleibt:
- Anpassung der ersten fünf Tarifgrenzen um zusätzlich jeweils 0,5 %-Punkte
- Volle Anpassung der Absetzbeträge samt zugehöriger Einkommens- und Einschleifgrenzen sowie der SV-Rückerstattung und des SV-Bonus
- Anhebung der Tagesgelder auf EUR 30 und der Nächtigungsgelder auf EUR 17
- Umfassende Attraktivierung des Kilometergeldes und des Kostenersatzes für öffentliche Verkehrsmittel
- Anhebung auf einheitliche EUR 0,50 Cent bzw. EUR 0,15 Cent für jede mitbeförderte Person
- Verdoppelung der Obergrenze für Fahrräder auf 3.000 Kilometer
- Halbierung der Untergrenze für Fußgänger:innen auf 1 Kilometer
- Anhebung des Beförderungszuschusses und Klarstellung der Inanspruchnahme
- Anhebung auf einheitliche EUR 0,50 Cent bzw. EUR 0,15 Cent für jede mitbeförderte Person
- Erhöhung der Kleinunternehmergrenze auf EUR 55.000
- Modernisierung und Vereinfachung des Sachbezugs für Dienstwohnungen
- Valorisierung der Freigrenze für sonstige Bezüge
- Kinderzuschlag für Familien mit niedrigem Einkommen i. H. v. EUR 60 pro Kind für jeden Kalendermonat
Im Folgenden finden Sie die wichtigsten sich daraus ergebenden voraussichtlich neuen Werte (sofern schon verlautbart) im Überblick.