Tax News: Steuerliche Behandlung von Sozialplanzahlungen in Form von freiwilligen Abfertigungen
Steuerliche Behandlung von Sozialplanzahlungen in Form
Das BFG hat entschieden, dass das Betriebsausgabenabzugsverbot für Golden Handshakes auch für freiwillige Abfertigungen, die im Rahmen von Sozialplänen gewährt werden, zu beachten ist.
Derartige Zahlungen sind daher nur insoweit abzugsfähig, als sie gemäß § 67 Abs 6 EStG mit 6 % lohnversteuert werden können. Außerdem sind nach dem BFG freiwillige Abfertigungen an Arbeitnehmer, die dem neuen Abfertigungsrecht unterliegen, immer zur Gänze vom angeführten Betriebsausgabenabzugsverbot erfasst. Gegen diese Entscheidung wurde eine Revision beim VwGH eingebracht (zu Zahl Ro 2020/13/0013), sodass dieser endgültig über diese Aspekte entscheiden muss. Im Detail verweisen wir auf unsere Tax Personnel News 18/2020.