Tax News: Hinweise zur dritten und vierten Abrechnung des Beschäftigungsbonus (im Zeichen von Corona)
Hinweise zur dritten und vierten Abrechnung des Beschäf
Unternehmen, die einen Förderungsvertrag für den Beschäftigungsbonus abgeschlossen haben, können jährlich ab dem individuellen Abrechnungsstichtag eine Abrechnung mit der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) vornehmen.
Die Einreichfrist ab dem Abrechnungsstichtag wurde coronabedingt für alle Förderungswerber auf sechs Monate verlängert. Um eine Doppelförderung zu verhindern, wenn geförderte Personen in Kurzarbeit sind bzw. waren, sind die durch das aws förderungsfähigen Dienstgeberbeiträge pauschal um 23 % der jeweils erhaltenen KuA-Beihilfe zu kürzen. Je nach Eintrittsdatum der geförderten Personen folgt auf die dritte auch noch eine letzte (vierte) Rumpf-Abrechnungsperiode – die Verlängerung der Abrechnungsfrist auf sechs Monate gilt auch für diese. Hinsichtlich Details verweisen wir auf unser Tax Personnel News 20/2020.