Tax News: Besondere Bestimmungen zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge iZm der Coronavirus-Pandemie

Besondere Bestimmungen zur Zahlung der Sozialversicheru

Im 2. Sozialversicherungs-Stundungspaket sind Bestimmungen zu Zahlungserleichterungen zu finden.

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Für den Inhalt verantwortlich

Katharina Daxkobler

Partnerin, Tax

KPMG Austria

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Einerseits wird festgelegt, dass die verzugszinsenfrei gestundeten Beiträge für Februar bis April 2020 spätestens am 15. Jänner 2021 einzuzahlen sind; darüber hinaus kann die – ebenfalls verzugszinsenfreie - Entrichtung dieser Beiträge in elf Raten beginnend ab Februar 2021 beantragt werden, sofern die coronabedingten Liquiditätsprobleme glaubhaft gemacht werden können. Für die Beiträge für Mai bis Dezember 2020 können – verzugszinsenpflichtige – Stundungen bis zu drei Monaten und bis längstens Dezember 2021 Ratenzahlungen beantragt werden. Sozialversicherungsbeiträge, die im Rahmen der Kurzarbeit, Risikofreistellung bzw behördlich angeordneten Quarantäne gefördert werden, sind von diesen Zahlungserleichterungen aber ausgenommen und sind bis zum 15. des der Beihilfengewährung zweitfolgenden Kalendermonats einzuzahlen. Im Detail dürfen wir dazu auf unser Tax Personnel News 17/2020 verweisen. 

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