Tax News: Aktuelles zur COVID-19-Kurzarbeit

Aktuelles zur COVID-19-Kurzarbeit

Kürzlich wurde das ab Oktober 2020 geltende Kurzarbeitsmodell („Phase 3“) vorgestellt, sowie eine neue Version der AMS-Bundesrichtlinie zur Kurzarbeitshilfe veröffentlicht.

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Für den Inhalt verantwortlich

Katharina Daxkobler

Partnerin, Tax

KPMG Austria

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1. Änderung der Berechnung der Kurzarbeitsbeihilfe 

Mit der am 15. Juli 2020 veröffentlichten neuen Version der AMS-Bundesrichtlinie zur Kurzarbeitsbeihilfe wurde der Berechnungsmodus für diese Beihilfe grundlegend geändert: Für die Phase 2 der Kurzarbeit (Neuanträge ab 01. Juni und Verlängerungsanträge) wird grundsätzlich nur mehr jener Mehraufwand ersetzt, der sich für den Arbeitgeber aufgrund der Entgelt- und der Beitragsgrundlagengarantie ergibt. Die Höhe der Kurzarbeitsbeihilfe für Phase 1 (Erstanträge bis 31. Mai 2020), die anhand von Pauschalsätzen pro Ausfallstunde berechnet wurde bzw wird, bleibt davon unberührt. Details dazu können Sie in unserem Tax Personnel News 16/2019 nachlesen. 

2. Einigung auf ein neues Kurzarbeitsmodell („Phase 3“) ab Oktober 2020 

Am 29. Juli 2020 wurde das von den Sozialpartnern ausverhandelte neue Kurzarbeitsmodell für den Zeitraum ab Oktober 2020 von der Regierung abgesegnet. Für die Darstellung der Eckpunkte des neuen Kurzarbeitsmodells – soweit aus Medienberichten und Verlautbarungen der Sozialpartner bekannt verweisen wir auf unser Tax Personnel News 19/2020

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