Tax News: Aktuelle steuerliche Neuregelungen für den Personalbereich
Aktuelle steuerliche Neuregelungen für den Personalbere
Aufgrund aktueller Gesetzesbeschlüsse kommt es bereits für das Kalenderjahr 2020 zu einer Herabsetzung des Eingangssteuersatzes von 25 % auf 20 %, die auch in der Lohnverrechnung (rückwirkend) zu berücksichtigen ist. Im Rahmen des sogenannten Wirtshaus-Pakets wurden die steuerfreien Beträge für vom Arbeitgeber gewährte Gutscheine für Mahlzeiten und Lebensmittel mit Wirkung seit 01.07.2020 angehoben.
Neben der Reduktion des Eingangssteuersatzes von 25 % auf 20 %, die auch in der Lohnverrechnung (rückwirkend) zu berücksichtigen ist, wird zur Vermeidung von Nachteilen bei der Besteuerung von sonstigen Bezügen das Jahressechstel für von Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmer im Kalenderjahr 2020 pauschal um 15 % angehoben. Schließlich werden lohnsteuer- und beitragsfreie Bonuszahlungen iZm COVID-19 auch von den Lohnnebenkosten befreit. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Tax Personnel News 15/2020.
Abgesehen von der Erhöhung der steuerfreien Beträge für vom Arbeitgeber gewährte Gutscheine für Mahlzeiten und Lebensmittel im Rahmen des Wirtshauspaketes gewährt das Finanzministerium wesentliche Erleichterungen bei der Handhabung der Gutscheinkonsumation. Zu Details verweisen wir auf unser Tax Personnel News 14/2020.