Tax News: Informationsschreiben zur Anwendung des EU-Meldepflichtgesetzes (EU-MPfG)

Informationsschreiben zur Anwendung des EU-Meldepflicht

Das Bundesministerium für Finanzen hat den Entwurf eines Informationsschreibens zur Anwendung des EU-Meldepflichtgesetzes zur Begutachtung versendet. Insbesondere soll die Frist für die elektronische Übermittlung der Erstmeldung einer meldepflichtigen Gestaltung bis 31. Oktober 2020 verlängert werden. Die Begutachtungsfrist endet am 30. Juli 2020.

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Das rund 20seitige Informationsschreiben beinhaltet neben den Aussagen zur Verschiebung der Meldefrist auch Aussagen zum Anwendungsbereich, meldepflichtigen Gestaltungen, zur Interpretation einzelner Gesetzesbegriffe und beinhaltet auch diverse Anwendungsbeispiele. Wir werden Sie zeitnah mit einer detaillierten Analyse des Begutachtungsentwurfs informieren.

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