Tax News: Amtswegige Datenübermittlung an die Sozialversicherungsanstalt betreffend Gewinnausschüttungen an Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbHs
Amtswegige Datenübermittlung an die SV-Anstalt
Musste bislang die Auskunft über die Höhe der – in die sozialversicherungsrechtliche Beitragsgrundlage einzubeziehenden – Gewinnausschüttungen von Gesellschafter-Geschäftsführern von GmbHs von der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen direkt bei den betroffenen Versicherten eingeholt werden, wurde nunmehr deren verpflichtende, unaufgeforderte Übermittlung durch die Abgabenbehörden mittels Verordnung festgelegt. Erstmals zu melden sind im Kalenderjahr 2019 zugeflossene Ausschüttungen, die für Beitragszeiträume ab 01.01.2019 Berücksichtigung finden.