Maßnahmen vor Jahresende 2023 – für alle Steuerpflichtigen
Tax News - KMU November 2023
Tax News - KMU November 2023
Sonderausgaben, Spenden, Zukunftsvorsorge und Bausparen
Sonderausgaben ohne Höchstbetrag und Kirchenbeitrag
Folgende Sonderausgaben sind ohne Höchstbetrag unbeschränkt abzugsfähig: Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten, Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung in der Pensionsversicherung, bestimmte Renten und dauernde Lasten sowie Steuerberatungskosten (wenn nicht bereits Betriebsausgaben/Werbungskosten). Pauschalierte Steuerpflichtige können Steuerberatungskosten jedenfalls als Sonderausgaben absetzen. Kirchenbeiträge sind bis zu 400 € absetzbar und werden über die Meldung an das Finanzamt automatisch berücksichtigt.
Spenden als Sonderausgaben
Spenden an bestimmte Organisationen (Forschungseinrichtungen, öffentliche Museen etc.) können steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Ebenso können durch private (Geld)Spenden an mildtätige Organisationen, Tierschutzvereine und Tierheime (BMF-Liste) sowie an freiwillige Feuerwehren Steuern gespart werden. Die Obergrenze (aus betrieblichen und privaten Spenden) liegt bei 10 % des Gesamtbetrages der Einkünfte. Die Abzugsfähigkeit als Sonderausgabe ist an die Voraussetzung geknüpft, dass Vor-, Zuname und Geburtsdatum an die begünstigte Organisation bekannt gegeben werden zur weiteren Datenübermittlung an das Finanzamt, welches die Sonderausgabe automatisch in der Veranlagung berücksichtigt.
Zukunftsvorsorge - Bausparen - Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge
Die 2023 geförderte private Zukunftsvorsorge im prämienbegünstigten Ausmaß von 3.222,18 € p. a. führt zur staatlichen Prämie von 4,25 % (136,94 €). Beim Bausparen gilt für 2023 eine staatliche Prämie von 18 € beim maximal geförderten Einzahlungsbetrag von 1.200 € (sofern der Bausparvertrag das gesamte Jahr aufrecht war).
Unsere Expert:innen
Antonia Wieltsch