Maßnahmen vor Jahresende 2023 – für Arbeitnehmer:innen
Tax News - KMU November 2023
Tax News - KMU November 2023
Bezahlung Werbungskosten und Antragsveranlagung
Werbungskosten noch vor Jahresende bezahlen
Arbeitnehmer:innenveranlagung 2018 bzw. Antrag auf Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer
Neben der Pflichtveranlagung (z. B. nicht-lohnsteuerpflichtige Einkünfte von mehr als EUR 730 p. a.) gibt es auch die Antragsveranlagung, aus der ein Steuerguthaben zu erwarten ist. Dieser Antrag ist innerhalb von 5 Jahren zu stellen. Für das Jahr 2018 läuft die Frist am 31.12.2023 ab. Dabei können Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen etc. geltend gemacht werden, die im Rahmen des Freibetragsbescheids noch nicht berücksichtigt wurden. Weitere gute Gründe für eine Arbeitnehmer:innenveranlagung sind z. B. zu Unrecht einbehaltene Lohnsteuer, der Anspruch auf Negativsteuer bei geringen Bezügen, die Nichtberücksichtigung des Pendler:innenpauschales oder der unterjährige Wechsel der Arbeitgeber:in bzw. nicht-ganzjährige Beschäftigung.
Unsere Expert:innen
Antonia Wieltsch