Österreichweiter "Reparaturbonus" NEU

Tax News - KMU Oktober 2023

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Reparaturbonus seit 25. September 2023 wieder beantragbar – die Neuerungen

 

Seit 25. September 2023 kann österreichweit der Reparaturbonus wieder in Anspruch genommen werden. Die wesentlichen Neuerungen sind:

  1. Konsument:innen müssen die Rechnung zuerst zahlen.
  2. Die Förderung wird danach direkt an die Konsument:innen ausbezahlt.

Gefördert wird die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten. Die Fördermittel stammen aus einem EU-Fonds und die Förderung beträgt maximal EUR 200 pro Gerät. Mit dieser Förderung will man die Anzahl der Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten in Österreich steigern. Die Förderungsaktion richtet sich ausschließlich an Privatpersonen mit einem Wohnsitz in Österreich.

Eine vollständige Liste der förderungsfähigen Elektro- und Elektronikgeräte finden Sie unter: https://www.reparaturbonus.at/geraeteliste

Die Reparaturbons können so lange beantragt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind - längstens jedoch bis zum 31. März 2026. Ein Bon kann pro Reparatur eingelöst werden, danach kann ein weiterer Bon für die Reparatur eines weiteren Elektro- oder Elektronikgerätes genutzt werden.