Elektronische Offenlegung des Jahresabschlusses per 30. September 2023
Tax News - KMU September 2023
Tax News - KMU September 2023
Während der herausfordernden Corona-Zeit war die Frist für die Offenlegung von Jahresabschlüssen von neun auf zwölf Monate verlängert worden. Diese Übergangsbestimmung ist ausgelaufen, sodass die Offenlegung wieder binnen neun Monaten nach dem Bilanzstichtag zu erfolgen hat. Für die große Masse der Kapitalgesellschaften, bei denen der Bilanzstichtag der 31. Dezember ist, muss daher die Offenlegung bis zum 30. September 2023 erfolgen.
Die Offenlegung erfolgt durch elektronische Einreichung beim Firmenbuch, wobei die Daten in strukturierter Form – in der Regel als XML-Datei – via FinanzOnline übermittelt werden.
Von der verpflichtenden elektronischen Einreichung sind Kapitalgesellschaften und verdeckte Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH & Co KG) betroffen, bei denen die Umsatzerlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem Bilanzstichtag EUR 70.000 überschritten haben. Bei Umsätzen unter EUR 70.000 ist auch eine Einreichung in Papierform möglich. Keine Offenlegungspflicht besteht für Einzelunternehmer:innen und "„normale“ Personengesellschaften.
Bei nicht ordnungsgemäßer und somit auch bei verspäteter Einreichung drohen automationsunterstützt verhängte Zwangsstrafen.