Neue Richtwertmieten seit 1. April 2023
Tax News - KMU Juli 2023
Tax News - KMU Juli 2023
Richtwertmieten wurden um mehr als 8 % erhöht
Die Richtwertmiete legt jenen Betrag fest, der für bestimmte Wohnungen maximal pro Quadratmeter verlangt werden darf. Betroffen sind Mietverträge für Altbauwohnungen unter 130 m2, welche ab 1. März 1994 abgeschlossen wurden und die dem Mietrechtsgesetz (MRG) unterliegen. Planmäßig ist es im April 2023 zu einer Anpassung gem. Richtwertgesetz gekommen (+ 8,6 %) – die nächste planmäßige Anpassung soll wieder im Jahr 2025 erfolgen.
Für vor 1994 abgeschlossene Verträge sind die sogenannten Kategoriemieten relevant.
Die neuen Werte sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt (in € pro m2 Nutzfläche und Monat).
Bundesland | Ab 1.4.2023 | 1.4.2022 bis 31.3.2023 |
---|---|---|
Burgenland | 6,09 | 5,61 |
Kärnten | 7,81 | 7,20 |
Niederösterreich | 6,85 | 6,31 |
Oberösterreich | 7,23 | 6,66 |
Salzburg | 9,22 | 8,50 |
Steiermark | 9,21 | 8,49 |
Tirol | 8,14 | 7,50 |
Vorarlberg | 10,25 | 9,44 |
Wien | 6,67 | 6,15 |
Diese angeführten Richtwerte berücksichtigen keine Zu- bzw. Abschläge für Lage und Ausstattung, keine Steuern, Betriebskosten und laufende Inflationsanpassung.