ID Austria löst Handy-Signatur ab

Tax News - KMU Juli 2023

Tax News - KMU Juli 2023

Für Nutzer:innen der Handy-Signatur bzw. der Bürger:innenkarte – etwa für Dienstgeber:innen – kommt es zur notwendigen Umstellung auf die ID Austria. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) weist darauf hin, dass relevante e-Services der ÖGK wie z. B. WEBEKU, ELDA oder die e-Zustellung weiterhin nur mithilfe der ID Austria in Anspruch genommen werden. Künftig wird nur die ID Austria einen Zugang zum gesamten Angebot an digitalen Services der Sozialversicherung, Verwaltung und Wirtschaft bieten.

Mit der ID Austria können „Digitale Behördenservices", das „Elektronische Postamt", die „Elektronische Unterschrift" und „Digitale Ausweise" (damit kann z. B. der Führerschein am Smartphone vorgewiesen werden) genutzt werden.

Wie erfolgt der Umstieg?

  • Die ID Austria mit Vollfunktion kann nur von jenen Personen genutzt werden, deren Handy-Signatur bereits von einer Behörde registriert wurde (z. B. über FinanzOnline). Der Umstieg kann einfach und ohne Behördengang in der App „Digitales Amt“ durchgeführt werden.
  • Für jene Nutzer:innen, welche ihre Handy-Signatur nicht behördlich registriert haben (z. B. über ein Postamt oder die Gesundheitskasse), ist der Umstieg auf die ID Austria mit Basisfunktion möglich. Um die Vollfunktion der ID Austria nutzen zu können, ist ein Behördengang zur Registrierung notwendig.
  • Bisherige Nutzer:innen der Bürger:innenkarte müssen für den Umstieg auf die ID Austria jedenfalls eine Registrierungsbehörde aufsuchen (auch für die Nutzung der Basisfunktion). Als Registrierungsbehörden gelten Bezirkshauptmannschaften, Magistrate, Gemeinden, Finanzämter und Landespolizeidirektionen.
  • Wer künftig einen Reisepass beantragt, wird – falls nicht ausdrücklich abgelehnt – automatisch die ID Austria erhalten.

Detaillierte Informationen zum Umstieg und zu den Nutzungsmöglichkeiten der ID Austria finden Sie unter www.oesterreich.gv.at/id-austria.