Nachfolgend finden Sie eine Übersicht aktueller Top-Themen aus der Steuerberatung:

Tax Personnel News

Überlassung von Fahrrädern und Elektrofahrzeugen an Arbeitnehmer

Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Fahrräder und Elektrofahrzeuge zur Privatnutzung ist dafür kein Sachbezug anzusetzen. Die Finanzverwaltung hat die Inanspruchnahme dieser Begünstigung seit längerem auch für Fälle einer Bezugsumwandlung zugunsten von Dienstfahrrädern akzeptiert.

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Employment in Austria

Rahmenbedingungen zur Beschäftigung von Arbeitnehmer:innen in Österreich

Arbeitgeber, die Arbeitnehmer:innen in Österreich beschäftigen, sehen sich mit einer Reihe von Vorgaben konfrontiert. Es kann daher sehr herausfordernd sein, den Überblick zu bewahren. Das englischsprachige Booklet „Employment in Austria“ ist primär an ausländische Arbeitgeber gerichtet und gibt einen Einblick in die arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für privatrechtliche Arbeitsverhältnisse.

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Änderungen der Sachbezugswerte-Verordnung im Zusammenhang mit E-Mobilität

Am 30. Dezember 2022 wurden die lang erwarteten Änderungen der Sachbezugswerteverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht: Normiert wurde darin zum einen die lohnabgaben- und beitragsrechtliche Anerkennung der befristeten und unbefristeten Bezugsumwandlung (Bezugsreduktion in Verbindung mit der Nutzungsmöglichkeit eines arbeitgebereigenen Elektroautos oder (Elektro-)fahrrads). Zum anderen finden sich Regelungen zur Bewertung des geldwerten Vorteils im Zusammenhang mit dem unentgeltlichen Aufladens von E-Autos und E-Bikes sowie diesbezüglichen Kostenersätzen.

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Pillar II/GloBE: OECD veröffentlicht Informationen zu Safe Harbours

Vor wenigen Tagen hat die OECD erste Informationen zur Ausgestaltung der für GloBE-Zwecke (Pillar II) anzuwendenden Safe Harbours veröffentlicht. Gleichzeitig wurden öffentliche Konsultationen zur GloBE-Steuererklärung (GloBE Information Return) und zu Streitbeilegungsmechanismen iZm GloBE initiiert. Die Safe Harbours sind vor allem deshalb von praktischer Relevanz, weil sich basierend darauf uU Erleichterungen für Unternehmen ergeben können.

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Aktuelle Gesetzesbeschlüsse mit Bedeutung für den Personalbereich

Vor Kurzem erfolgten einige Gesetzesbeschlüsse mit Relevanz für den Personalbereich: Neuerungen gibt es in Bezug auf die abgaben- und beitragsfreie Teuerungsprämie, die Steuerbefreiung für Mitarbeitergewinnbeteiligungen und zur Betriebsausgabenabzugsbeschränkung für freiwillige Abfertigungen im Rahmen von Sozialplänen. Zudem wurde ein FAQ-Katalog zur Senkung des DB-Satzes veröffentlicht.

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Globale Mindestbesteuerung (Pillar II) kommt 2024

Die Richtlinie zur Einführung einer Globalen Mindestbesteuerung (Pillar II; siehe im Detail auch unsere Tax News 2-3/2022 und Tax News 1/2022) wurde nach monatelangem Ringen kürzlich vom Rat der Europäischen Union verabschiedet.

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Aktuelle Entwicklungen im europäischen Sozialversicherungsrecht zu grenzüberschreitender Homeoffice-Tätigkeit bzw Telearbeit

Befinden sich Arbeitgeber und Wohnsitz des Arbeitnehmers nicht in demselben Staat, führen Teleworking bzw Homeoffice-Tätigkeiten in wesentlichem Ausmaß zu einem Wechsel der anwendbaren nationalen Sozialversicherungsrechtsordnung. Die Corona-Sonderregelung, wonach Homeoffice-Tätigkeiten auch in wesentlichem Ausmaß keine Änderung des anwendbaren Sozialversicherungsrechts zur Folge haben, wurde nun bis 30.06.2023 verlängert.

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Hiker trekking over ocean views

Übergewinnbesteuerung für Energieunternehmen

Befristete Notfallmaßnahme als Reaktion auf die hohen Energiepreise: Im Wege eines Initiativantrages wurde dem Nationalrat angesichts der derzeitigen Krisensituation ein Bundesgesetz vorgelegt, mit dem ein Energiekrisenbeitrag – Strom sowie ein Energiekrisenbeitrag – fossile Energieträger eingeführt werden sollen. Damit trägt auch Österreich der Forderung nach einer „Windfall Profit Tax“ Rechnung.
 

Teuerungs-Entlastungspaket Teil II bringt Abmilderung der kalten Progression und Senkung des DB-Beitragssatzes

Mit dem Teuerungs-Entlastungspaket Teil II werden erstmals der Einkommensteuertarif und steuerliche Absetzbeträge an die Inflationsrate angepasst. Während die Tarifstufen für das Kalenderjahr 2023 im unterschiedlichen Ausmaß angehoben werden, greift ab 2024 ein Mechanismus der automatischen Inflationsanpassung, der eine einheitliche Anhebung von Tarifstufen und Absetzbeträgen um zwei Drittel der durchschnittlichen Inflationsrate bewirkt. Darüber hinaus bringt das angeführte Gesetzespaket ab 2023 eine Absenkung des DB-Beitragssatzes von 3,9 % auf 3,7 %.

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Neue Regelungen zur Abzugsteuerentlastung bei Arbeitskräftegestellungen

Mit 1. September 2022 trat die DBA-Durchführungs-Anpassungs-Verordnung (BGBl II 318/2022) in Kraft. Die aus drei Teilen bestehende Sammelverordnung enthält insbesondere die Verordnung zur Abzugsteuerentlastung bei Arbeitskräftegestellung, mit der die abkommensrechtliche Entlastung von der Abzugsbesteuerung iSd § 99 Abs 1 Z 5 EStG bei Vergütungen für die Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung neu geregelt wird.

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Wesentliche Erleichterungen bei der Einstellung von ausländischen Fachkräften

Mit 1. Oktober 2022 werden wesentliche Änderungen für die Einstellung von ausländischen Fachkräften wirksam, die auch jetzt schon für den Hiring-Prozess von Bedeutung sind

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Änderungen für Fremdenverkehrsabgabe durch das Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz?

Mit dem Digitalen Plattformen-Meldepflichtgesetz wurde ab 01.01.2023 eine Meldeverpflichtung von Plattformen eingeführt. Von dieser Meldeverpflichtung sind auch alle Daten umfasst, die für eine korrekte Berechnung der Fremdenverkehrsabgaben erforderlich wären. Eine vergleichbare Meldeverpflichtung von Internet-Plattformen mit Umsätzen von mehr als EUR 1. Mio besteht bereits seit 01.01.2020. Seit 2020 können Gemeinden einen Antrag auf Datenübermittlung beim Finanzamt Österreich stellen. Diese Antragsmöglichkeit besteht aufgrund des Digitalen Plattformen-Meldepflichtgesetz nicht. Eine vollständige Erhebung der Fremdenverkehrsabgaben ist für die Gemeinden daher weiterhin nicht möglich.

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Steuerkontrollsysteme

Teuerungs-Entlastungspaket – Befreiung für Teuerungsprämien und sonstige Maßnahmen

Der Nationalrat hat letzte Woche ein Teuerungs-Entlastungspaket beschlossen, das eine Abgaben- und Beitragsbefreiung für in den Kalenderjahren 2022 und 2023 zusätzlich gewährte Teuerungsprämien von bis zu EUR 3.000 pro Jahr vorsieht. Die Befreiung ist jedoch an die Begünstigung für Mitarbeitergewinnbeteiligungen gekoppelt und steht nur insoweit zu, als diese beiden Zuwendungen den angeführten Freibetrag insgesamt nicht überschreiten. 

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Debt-Equity Bias Reduction Allowance

EU-Kommission: Richtlinienvorschlag zu einer Debt-Equity Bias Reduction Allowance

(Wieder-)Einführung einer fiktiven Eigenkapitalzuwachsverzinsung mit gleichzeitiger Kürzung des Zinsabzuges auf Fremdkapital um 15%?

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