Nachfolgend finden Sie eine Übersicht aktueller Top-Themen aus der Steuerberatung:

Pillar II: Erste (potenzielle) Deadline kann via FON-Funktion gewahrt werden

Die Globale Mindestbesteuerung (Pillar II) zieht auch gewisse steuerliche Compliance-Verpflichtungen nach sich. Im Wesentlichen ist dafür noch bis zum Jahr 2026 Zeit. Es gibt allerdings ein Thema, das bis zum 31.12.2024 eine Handlung erfordern kann.

Mehr dazu


EU-ETS 2: Antrag auf Genehmigungserteilung bis 30.08.2024 im NEIS-Portal!

Ab 1. Jänner 2025 dürfen Brennstoffe für Zwecke bestimmter Tätigkeiten (z. B. Beheizen oder Kühlen von Gebäuden, Kraftstoffversorgung von Fahrzeugen) nur dann in den steuerrechtlich freien Verkehr gebracht werden, wenn der Inverkehrbringer über eine Genehmigung verfügt.

Mehr dazu


Lohnsteuerliche Maßnahmen gegen die kalte Progression 2025

Die Regierung hat im Ministerrat die Maßnahmen aus dem „variablen dritten Drittel“ für 2025 entschieden, sodass nunmehr weitgehend feststeht, wie der Einkommensteuertarif 2025 aussehen wird. Auch die diversen Absetzbeträge und die Freigrenze bei Besteuerung der sonstigen Bezüge werden angehoben. Für Familien mit niedrigem Einkommen wird ein Kinderzuschlag geschaffen. Weitere Anpassungen betreffen Reisekosten (Taggeld, Nächtigungsgeld, km-Geld) und eine Klarstellung beim Sachbezug Dienstwohnung.

Mehr dazu


Telearbeitsgesetz: Anpassungen bei Unfallversicherung, Lohnabgaben- und Beitragsrecht

Im Zuge der Ausweitung der Regelungen zur Arbeit im Homeoffice auf den umfassenderen Begriff der Telearbeit im Rahmen des Telearbeitsgesetzes (BGBl I 2024/110) treten ab 1. Jänner 2025 auch einige nachgeschärfte Bestimmungen im Bereich der Sozialversicherung (Unfallversicherung) und des Lohnabgabenrechts (betreffend das an die Stelle des Homeoffice-Pauschales tretende Telearbeitspauschale) in Kraft.

Mehr dazu


Public Country-by-Country Reporting: CbCR-Veröffentlichungsgesetz beschlossen

Am 5. Juli wurde im Nationalrat das Bundesgesetz über die Veröffentlichung länderbezogener Ertragsteuerinformationsberichte (CbCR-Veröffentlichungsgesetz – CbCR-VG) beschlossen.

Mehr dazu


OECD veröffentlicht noch ausständige Folgearbeiten zu „Pillar One – Amount B“

Am 19.2.2024 hat das OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS den finalen OECD-Bericht zu „Pillar One – Amount B“ veröffentlicht, welcher eine dem Anschein nach vereinfachte Anwendung der Verrechnungspreisbestimmung für bestimmte konzernzugehörige Routinevertriebstätigkeiten (baseline marketing and distribution activities) vorsieht. 

Mehr dazu


Umsetzung der arbeitsrechtlichen EU-Transparenzrichtlinie

Der Gesetzgeber hat in Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie insbesondere im AVRAG und im ABGB erweiterte Arbeitgeber:innen-Informationspflichten (Dienstzettelinhalte), ein „Recht auf Mehrfachbeschäftigung“, ein „Recht auf Aus-, Fort- und Weiterbildung“ sowie einen Motivkündigungsschutz und ein Benachteiligungsverbot geschaffen.

Mehr dazu


CBCR-Veröffentlichungsgesetz – Umsetzung des öffentlichen CbCR in Österreich

Das Bundesministerium für Justiz hat am 4. April 2024 den Entwurf zum Bundesgesetz über die Veröffentlichung länderbezogener Ertragsteuerinformationsberichte (CBCR-Veröffentlichungsgesetz) zur Begutachtung ausgesandt.

Mehr dazu


Zwei-Säulen Lösung – OECD veröffentlicht finalen „Pillar One – Amount B“ Report

Das OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS hat am 19. Februar 2024 den viel erwarteten finalen OECD-Bericht zu „Pillar One – Amount B“ veröffentlicht, welcher eine dem Anschein nach vereinfachte Anwendung der Verrechnungspreisbestimmung für bestimmte konzernzugehörige Routinevertriebsgesellschaften vorsieht.

Mehr dazu


Maßgebliche Regelungen und Werte 2024 im Sozialversicherungs-, Arbeits- und Lohnsteuerrecht

Die wesentlichen Änderungen der Regelungen und Werte im Sozialversicherungs-, Arbeits- und Lohnsteuerrecht werden in unserem Tax Personnel News dargestellt.

Mehr dazu


Energiekostenzuschuss für Non-Profit Organisationen

Mit 16. Jänner 2024 wurde nunmehr die Richtlinie zum Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen veröffentlicht. Damit bekommen nunmehr auch nicht unternehmerisch tätige gemeinnützige Organisationen Mehrkosten für Energie in den Jahren 2022 und 2023 teilweise ersetzt.

Mehr dazu


Urlaubsverjährung: Aufforderungs- und Hinweispflichten des Arbeitgebers

In einer kürzlich ergangenen Entscheidung 8 ObA 23/23z kam der Oberste Gerichtshof (OGH) zu dem Schluss, dass der unionsrechtlich gesicherte Urlaubsanspruch nur dann verjährt, wenn der Arbeitgeber den:die Arbeitnehmer:in zum Urlaubskonsum aufgefordert und auf die Verjährung hingewiesen hat. Kommt der Arbeitgeber diesen Verpflichtungen nicht nach, verjährt der Urlaub nicht und kann daher während des aufrechten Arbeitsverhältnisses in natura verbraucht werden bzw. ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen der Urlaubsersatzleistung zu berücksichtigen. Der OGH folgt damit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Mehr dazu


Änderungen bei der Altersteilzeit (ATZ) ab 01.01.2024 und langsames Ende des geförderten Blockmodells

Je nach Beginn einer Blockzeitvariante der Altersteilzeit soll ab dem 01.01.2024 der Kostenersatz durch das AMS in Jahresstufen abhängig vom Beginn der Altersteilzeit immer weiter reduziert werden und entfällt ab 01.01.2029 gänzlich.

Mehr dazu


Ministerialentwurf zur Umsetzung von Pillar II in Österreich - Mindestbesteuerungsgesetz (MinBestG)

Das BMF hat am 3. Oktober 2023 den Ministerialentwurf für ein Bundesgesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsgesetz – MinBestG) veröffentlicht. Damit sollen die OECD-Musterregelungen sowie die entsprechende EU-Richtlinie (ABl L 328) zu Pillar II im österreichischen Recht umgesetzt werden. Laut den erläuternden Bemerkungen wird ein Mehraufkommen von EUR 100 Mio. erwartet.

Mehr dazu


ORF-Beitragspflicht für Unternehmen ab 01.01.2024

Ab dem 01.01.2024 sind neben Haushalten auch Unternehmen dazu verpflichtet, den neu geschaffenen ORF-Beitrag zu entrichten. Die Rahmenbedingungen dafür sind im ORF-Beitrags-Gesetz (ORF-BG) geregelt, das mit 01.01. 2024 in Kraft treten wird. Dabei wird wesentlich auf das Kommunalsteuergesetz Bezug genommen.

Mehr dazu


Neue Grenzgängerregelung im Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Deutschland

Am 21. August 2023 wurde zwischen Österreich und Deutschland ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen vereinbart. Darin enthalten ist auch eine Anpassung der Grenzgängerregelung. Zukünftig erfüllen Personen bereits dann die Grenzgängereigenschaft, wenn sie in der Grenzzone arbeiten und dort ihren Hauptwohnsitz haben. Ein tägliches Pendeln über die Grenze ist nicht mehr erforderlich. Damit soll für die Beschäftigten in der Grenzzone mehr Flexibilität, insbesondere i. Z. m. Homeofficetätigkeiten, geschaffen werden. Neu ist auch, dass die Grenzgängerregelung auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst ausgeweitet wurde. Die Neuregelung soll mit 01. Jänner 2024 in Kraft treten.

Mehr dazu


Tax Flash

Am 17. Juli 2023 veröffentlichte die OECD ein aktualisiertes öffentliches Konsultationsdokument zu „Amount B“

Vereinfachung der Verrechnungspreisbestimmung von Vertriebstätigkeiten durch standardisiertes Benchmarking

Etwas verborgen hinter der öffentlichen Aufmerksamkeit für die globale Mindestbesteuerung („Pillar Two“ bzw. „GloBE“) und die Marktstaatenbesteuerung für die Global Big Players („Amount A“ unter „Pillar One“) entwickelt sich aktuell ein weiteres Thema zur Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung auf Ebene der OECD/G20: „Amount B“ soll – auch für kleinere und mittelständische Konzerne – ein Hilfsmittel zur Erstellung eines standardisierten, vereinfachten Fremdvergleichs für Vertriebseinheiten darstellen.

Mehr dazu


Tax Flash

Steuerliche Spendenbegünstigung und Gemeinnützigkeitsregelungen

Am 5. Juli wurde in einem Vortrag an den Ministerrat das Vorhaben der Bundesregierung (auch medial) kommuniziert, die steuerliche Spendenbegünstigung und die Gemeinnützigkeitsregelungen der BAO auszuweiten und zu reformieren. Die vorgeschlagenen Regelungen würden langersehnte Erleichterungen bedeuten und sind daher sehr zu begrüßen, auch wenn noch kein konkreter Gesetzesvorschlag vorliegt und auch noch keine Information über das Inkrafttreten bekannt ist. In der Folge dürfen wir Sie über die wesentlichen Eckpunkte des geplanten Vorhabens informieren.

Mehr dazu


Tax Personnel News

Überlassung von Fahrrädern und Elektrofahrzeugen an Arbeitnehmer

Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Fahrräder und Elektrofahrzeuge zur Privatnutzung ist dafür kein Sachbezug anzusetzen. Die Finanzverwaltung hat die Inanspruchnahme dieser Begünstigung seit längerem auch für Fälle einer Bezugsumwandlung zugunsten von Dienstfahrrädern akzeptiert.

Mehr dazu


Employment in Austria

Rahmenbedingungen zur Beschäftigung von Arbeitnehmer:innen in Österreich

Arbeitgeber, die Arbeitnehmer:innen in Österreich beschäftigen, sehen sich mit einer Reihe von Vorgaben konfrontiert. Es kann daher sehr herausfordernd sein, den Überblick zu bewahren. Das englischsprachige Booklet „Employment in Austria“ ist primär an ausländische Arbeitgeber gerichtet und gibt einen Einblick in die arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für privatrechtliche Arbeitsverhältnisse.

Mehr dazu


Änderungen der Sachbezugswerte-Verordnung im Zusammenhang mit E-Mobilität

Am 30. Dezember 2022 wurden die lang erwarteten Änderungen der Sachbezugswerteverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht: Normiert wurde darin zum einen die lohnabgaben- und beitragsrechtliche Anerkennung der befristeten und unbefristeten Bezugsumwandlung (Bezugsreduktion in Verbindung mit der Nutzungsmöglichkeit eines arbeitgebereigenen Elektroautos oder (Elektro-)fahrrads). Zum anderen finden sich Regelungen zur Bewertung des geldwerten Vorteils im Zusammenhang mit dem unentgeltlichen Aufladens von E-Autos und E-Bikes sowie diesbezüglichen Kostenersätzen.

Mehr dazu


Pillar II/GloBE: OECD veröffentlicht Informationen zu Safe Harbours

Vor wenigen Tagen hat die OECD erste Informationen zur Ausgestaltung der für GloBE-Zwecke (Pillar II) anzuwendenden Safe Harbours veröffentlicht. Gleichzeitig wurden öffentliche Konsultationen zur GloBE-Steuererklärung (GloBE Information Return) und zu Streitbeilegungsmechanismen iZm GloBE initiiert. Die Safe Harbours sind vor allem deshalb von praktischer Relevanz, weil sich basierend darauf uU Erleichterungen für Unternehmen ergeben können.

Mehr dazu