Vor allem Finanz- und Versicherungsinstitutionen sind aufgrund ihrer Kapitalveranlagungen häufig mit einer hohen Belastung an österreichischer bzw ausländischer Quellensteuer konfrontiert. Der Rückerstattungsprozess ist häufig komplex und zeitintensiv. Die Rechtslage, die mit der Rückerstattung verbundenen offiziellen Formulare sowie Ablaufprozesse unterliegen ständigen Änderungen, wodurch ein Überblick und klares Verständnis erschwert wird.
Wie können wir helfen?
Ihr KPMG Tax Team Insurance berät hochprofessionell bei der Planung und Durchführung von Quellensteuerrückerstattungen. Wir sorgen für einen höchst effizienten Ablauf und schöpfen in den jeweiligen Ländern sämtliche Rückerstattungsmöglichkeiten (DBA, EU-Recht, etc) aus. Unser Team basiert auf Experten, welche durch langjährige Erfahrung sowie internationalen Beziehungen eine möglichst reibungslose Erstattung Ihrer bezahlten Quellensteuer unter Rückgriff auf unser KPMG Netzwerk ermöglichen. Wir stehen für jede individuelle Anfrage zur Verfügung und nehmen uns jede benötigte Zeit – von der Beurteilung Ihrer möglichen Chancen sowie Prüfung und Vorschlag weiterer Möglichkeiten, bis hin zur Vorbereitung und Durchführung jedes einzelnen Schrittes des Rückerstattungsantrages bis das erwünschte Ziel erreicht ist.
Österreichische Quellensteuer
Wir unterstützen ausländische Unternehmen innerhalb ihres Outbound Rückerstattungsprozesses auf rechtlicher Basis des DBA, sowie §21 Abs 1a KStG („Fokus Bank“) und §6 KStG (Pensions- und Betriebliche Vorsorgekassen).
Ausländische Quellensteuer
Wir unterstützen österreichische Klienten innerhalb ihrer Inbound Rückerstattungsprozesse auf rechtlicher Basis des DBA und EU Rechts durch Rückerstattung der zu hoch einbehaltenen ausländischen Steuerbelastung.
Wer hat ein Recht auf Rückerstattung?
Körperschaften, Investmentfonds, Pensionskassen, Lebensversicherungen, karitative Wohltätigkeitsunternehmen mit Sitz innerhalb der EU/EEA oder Drittland.
Wieso sofort?
Rückerstattungsanträge unterliegen einer Frist und können daher selbst bei Vorliegen aller Voraussetzungen aufgrund ihrer Verjährung abgelehnt werden. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen dringend, so schnell wie möglich zu handeln.
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