Das Thema Kreislaufwirtschaft (Circular Economy) steht vermehrt auf der Agenda von Unternehmen. Teilen, leasen, wiederverwenden, reparieren, aufarbeiten und recyceln – das ist das Gebot der Stunde, um zukunftsfähig zu bleiben und sich vom Mitbewerb abzuheben. Gelingen kann das nur mit innovativen Denkweisen und dem Aufbrechen alter Strukturen mit dem Ziel, Bestehendes zu erhalten, die Umwelt zu schützen sowie Ressourcen, Materialien und Produkte optimal zu nutzen.

Unsere ESG-Expert:innen bieten Ihnen ein umfassendes Beratungsangebot und mit langjährigem Know-how wertvolle Unterstützung. Kontaktieren Sie uns mit Ihren Fragen.

Unsere Leistungen

Mit der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und der EU-Taxonomie kommen erhebliche zusätzliche Anforderungen auf eine Vielzahl von Unternehmen zu, für einige wird Kreislaufwirtschaft sogar verpflichtend verankert sein. Dabei bietet die Implementierung der Kreislaufwirtschaft große Chancen, um mit innovativen Produktkonzepten und der Entwicklung neuer wirkungsvoller Geschäftsmodelle die Primärrohstoffabhängigkeit drastisch zu reduzieren und die Kundenbindung zu erhöhen. Kreislaufwirtschaft ermöglicht eine Transformation der linearen Wertschöpfungskette hin zu einem zirkulären Wertschöpfungskreislauf. Wir verfügen in diesem Bereich über eine umfangreiche Expertise in der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle und -strategien und unterstützen Sie dabei, zu verstehen, welche konkreten Herausforderungen, aber auch Chancen sich für Ihr Unternehmen aus der Kreislaufwirtschaft ergeben und begleiten Sie im Veränderungsprozess.

Unser Experte

Verantwortungsvolles Handeln entlang der gesamten Wertschöpfungskette ist eines der Kernthemen der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Eine Risikoanalyse ist ein wesentlicher Bestandteil eines guten Lieferkettenmanagements. Mit einer umfassenden Risikoanalyse können wesentliche Risiken unter Berücksichtigung der Vorgabe der CSDDD erfasst und daraus passende Präventivmaßnahmen (wie Lieferantenaudits) abgeleitet werden. Für die Gewährleistung dieser Sorgfaltspflicht der Lieferanten sind regelmäßige Lieferantenaudits notwendig: Nur durch regelmäßiges Monitoring können die tatsächlichen bzw. potenziell nachteiligen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt nachvollzogen werden. Wir unterstützen Sie mit unserer Expertise bei der Durchführung von Lieferantenaudits im Hinblick auf menschenrechtliche wie auch umweltbezogene Belange.

Wertschöpfungsketten sind einem steten Wandel unterworfen. Dabei ist die Lieferkette das Herzstück jedes Unternehmens und damit der zentrale Ansatzpunkt für nachhaltige Wertschöpfung. Die dynamischen Veränderungen in den Bereichen Regulatorik und Technologisierung sowie die öffentliche Wahrnehmung zum Thema Nachhaltigkeit bzw. Greenwashing am Markt gebieten einerseits Transparenz und Compliance mit aktuellen und zukünftigen Regulatorikanforderungen und andererseits eine hohe Widerstandsfähigkeit gegen wirtschaftliche und auf Unternehmensreputation bezogene Risiken. Wir unterstützen Sie mit einem ganzheitlichen Ansatz und funktionsübergreifender Perspektive beim Management ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Risiken – mit dem Ziel, Ihre bestehende Lieferkette nachhaltig und resilient zu gestalten.

Unsere Expertin



Die wichtigsten Fragen zusammengefasst

Was ist die CSDDD?

Im Fokus der Corporate Sustainability Due Diligence Directive stehen die Achtung von Menschenrechten, Umweltschutz und verantwortungsvolles Handeln entlang der gesamten Wertschöpfungskette sowie die Bekämpfung von Missständen. Die CSDDD ergänzt damit bestehendes EU-Recht.

Was ist der Unterschied zwischen der CSDDD und dem Deutschen Lieferkettengesetz?

Die CSDDD ist eng verknüpft mit anderen EU-Verordnungen wie der EU-Taxonomie-Verordnung oder der CSRD. Sie bezieht sich im Gegensatz zum Lieferkettengesetz nicht nur auf direkte Lieferanten, sondern auch auf indirekte.

Welche Unternehmen betrifft die CSRD?

Von der CSRD betroffen sind Unternehmen, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeiter:innen, eine Bilanzsumme von mehr als EUR 20 Mio. oder ein Umsatz von mehr als EUR 40 Mio. Die Richtlinie gilt außerdem für alle kapitalmarktorientierten Firmen mit Ausnahme von Kleinstunternehmen.

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