Mehr Kontrollen: Finanzbehörden prüfen zunehmend konzerninterne grenzüberschreitende Finanzierungsstrukturen wie beispielsweise Darlehen, Cashpools oder Bürgschaften. Hier werden regelmäßig Nachweise über die Angemessenheit der Zinshöhe sowie der Kapitalstruktur verlangt. Nicht zuletzt die Umsetzung der EU Anti-Avoidance-Richtlinie (RL (EU) 2016/1164) sowie der am 03.07.2018 veröffentlichte Entwurf der OECD zur Behandlung von konzerninternen Finanztransaktionen, dessen finale Veröffentlichung heuer noch erwartet wird, können Anlass für (erneuten) Handlungsbedarf sein.

Auch wenn der OECD-Entwurf keine wesentlichen Überraschungen beinhaltet, so bestätigt er jedoch die Erfahrungen in Außenprüfungen und zeigt deutlich, dass ein standardisiertes Verrechnungspreismodell, bei dem die Bepreisung der einzelnen Transaktionen bzw. Vergütung der einzelnen Teilnehmer mit den tatsächlich ausgeübten Funktionen, übernommenen Risiken und eingesetzten Wirtschaftsgütern übereinstimmt, zur Vermeidung von Feststellungen immer wichtiger wird. Auch dem Monitoring und der entsprechenden Dokumentation kommt dabei eine wesentliche Bedeutung zu. Dementsprechend wird die Ausgestaltung konsistenter Systeme bzw. Finanzierungs-Policies zunehmend relevanter, um (empfindliche) Steuernachzahlungen bei Betriebsprüfungen zu vermeiden.

Ansprechpartner

KPMG Expertise

  • Konzeptionierung und Implementierung eines fremdüblichen Konzernfinanzierungssystems für kurz-, mittel- und langfristige Finanzierungen
  • Bestimmung von Bandbreiten für fremdübliche Darlehenszinssätze, Cashpool- Ausleihungen und -Einlagen, Avalprovisionen, Leasing- und Factoring-Gebühren sowie Vergütungen für sonstige konzerninterne Finanzierungstransaktionen u. a. basierend auf Ratinganalysen (z. B. mittels Moody’s RiskCalc oder Ableitung von bestehenden Gruppenratings), datenbankgestützten Analysen von Vergleichstransaktionen zwischen fremden Dritten (z. B. Thomson Reuters, DealScan / LoanConnector) bzw. Anpassungsrechnungen basierend auf internen Preisvergleichen
  • Unterstützung bei der Festlegung fremdüblicher Haftungsprovisionen
  • Dokumentation der Fremdüblichkeit der konzerninternen Finanzierung
  • Erstellung von Finanzierungsrichtlinien sowie Unterstützung bei vertraglichen Belangen