Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) spielen heute eine zentrale Rolle in der Unternehmensführung. Um die zahlreichen neuen Regulatorien richtig auslegen und entsprechend umsetzen zu können, vor allem aber auch um mit Nachhaltigkeitskonzepten am Markt erfolgreich zu sein, ist eine umfassende Kenntnis der Reporting-Standards in Verbindung mit den Anforderungen der jeweiligen Branche die Voraussetzung für langfristigen Erfolg.

Unsere ESG-Expert:innen bringen mehr Sicherheit und Transparenz in Ihren Unternehmensalltag. Wir helfen Ihnen, Ihre Performance durch die geeigneten Maßnahmen zu steigern und bieten dank fundierter Branchenkenntnisse Beratungsqualität auf höchstem Niveau.

Unsere Leistungen

Wie die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen gestaltet werden muss, wird von unterschiedlichen Berichterstattungsstandards vorgegeben. Die zukünftig führenden Standards sind die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und die IFRS Sustainability Disclosure Standards. Beide Standards fordern umfassende Offenlegungen der Unternehmen. Wir unterstützen Sie bei der Auslegung dieser Vorgaben sowie der durch die Standards erforderlichen Anpassung Ihrer Prozessabläufe.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die ab Anfang 2024 schrittweise von rund 2.000 Unternehmen in Österreich verpflichtend angewandt werden muss, sieht auch eine verpflichtende Prüfung mit begrenzter Sicherheit vor. Damit kommen zahlreiche Herausforderungen, aber vor allem Chancen auf die betoffenen Unternehmen zu: Die Belastbarkeit der Datenqualität durch eine externe Datenprüfung nach international geltenden Standards führt zu einer besseren Vergleichbarkeit der Informationen und damit zu einer Weiterentwicklung der Berichterstattungsprozesse im Unternehmen. Davon profitiert die Aussagekraft und Glaubwürdigkeit gegenüber Stakeholdern, womit sich Unternehmen gerade jetzt vom Mitbewerb deutlich abheben können. Wir unterstützen Sie im gesamten Prozess von der Konzeptionsprüfung über eine Prüfung der Inhalte Ihres Nachhaltigkeitsberichts bis hin zur Finalisierung.

Vor dem Hintergrund neuer regulatorischer Anforderungen (CSRD) und zunehmender Transparenz ist die Berechnung der CO2-Emissionen (Scope 1-3) auf Unternehmens- sowie Produktebene unabdingbar. Beim Corporate Carbon Footprint (CCP) werden alle Emissionen erfasst, die durch die Tätigkeiten eines Unternehmens innerhalb eines Jahres erzeugt werden. Dabei werden direkte (Scope 1) sowie indirekte, also vor- und nachgelagerte Emissionen (Scope 2-3) berücksichtigt. Beim Product Carbon Footprint (PCF) werden die Emissionen eines Produkts oder einer Dienstleistung berechnet. KPMG begleitet Sie während der Prüfung beim Datenerhebungsprozess sowie der Datenanalyse, führt interne Kontrollen in qualitativer und quantitativer Form durch und gibt neben einem detaillierten Prüfbericht auch Verbesserungsvorschläge.

Unsere Expertin

Um die EU-Klima- und Energieziele für 2030 zu erreichen und die Ziele des Europäischen Green Deals zu verwirklichen, ist es unerlässlich, Investitionen in nachhaltige Projekte und Aktivitäten zu lenken. Aus diesem Grund wurde im Aktionsplan zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum die Schaffung eines gemeinsamen Klassifizierungssystems für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gefordert: die EU-Taxonomie. Diese erfordert sowohl von Banken und Versicherungen als auch von Nichtfinanzunternehmen umfassende Angaben. Mit Branchen-Know-how und Fachexpertise in Sachen EU-Taxonomie unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der Offenlegungsanforderungen und bieten Ihnen eine Prüfung auf internationalem Niveau.

Unsere Expert:innen

Bereich Banken:

Thomas Gaber
Othmar Lehner
Michael Kusper

Bereich Versicherungen:

Manuela Mayer
Rainer Kaufmann

Bereich Nichtfinanzunternehmen:

Katharina Schönauer
Marina Luggauer

Für große Kapitalgesellschaften wird die CSRD erstmals für Geschäftsjahre ab 1. Jänner 2025 Anwendung finden. Dennoch empfiehlt es sich, sich schon vor der verpflichtenden Berichterstattung mit relevanten ESG-Themen und der Ausarbeitung einer nachhaltigen ESG-Strategie zu beschäftigen. Neben einer Positionierung als Vorreiter auf dem Markt bleibt damit ausreichend Zeit für die tatsächliche Umsetzung von Maßnahmen sowie die Evaluierung der Datenverfügbarkeit. KPMG unterstützt schon jetzt bei der Prozessanpassung und identifiziert gemeinsam mit Ihnen Chancen (Kosteneinsparungen, Optimierungen, Wertschöpfungspotenzial) und Risiken (Standortrisiken, Regulatorien).



Die wichtigsten Fragen zusammengefasst

Gibt es bei den ESRS-Kennzahlen Zielvorgaben?

Der Standard sieht Mindestangabe-pflichten sowie Offenlegungspflichten vor. Die Einhaltung konkreter Zielwerte wird nicht verlangt. Einzige Ausnahme: Die THG-Emissionsziele müssen mit der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5°C (Pariser Klimaabkommen) vereinbar sein.

Welche Unternehmen betrifft die CSRD?

Von der CSRD betroffen sind Unternehmen, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeiter:innen, eine Bilanzsumme von mehr als EUR 20 Mio. oder ein Umsatz von mehr als EUR 40 Mio. Die Richtlinie gilt außerdem für alle kapitalmarktorientierten Firmen mit Ausnahme von Kleinstunternehmen.

Was ist der CO2-Fußabdruck?

Der CO2-Fußabdruck (oder Treibhausgas-Bilanz) ist ein Maß für die Menge an Treibhausgasemissionen, die durch die Aktivitäten einer bestimmten Person, Organisation oder Gemeinschaft in die Atmosphäre ausgestoßen wird.

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