Die Komplexitäten können sich einerseits auf die Sachverhaltsfindung bei unklarem Sachverhalt (Rekonstruktionen, Beweisausmaße, tatsächliche Verständigungen über den Sachverhalt usw.) und andererseits auch auf Rechtsfragen beziehen (Letztere insbesondere dann, wenn sie weder bundesfinanzgerichtlich noch höchstgerichtlich geklärt sind).
Diese Begleitungen beziehen sich nicht nur auf rein nationale Sachverhalte, sondern werden auch im internationalen Bereich durchgeführt, z. B. in Form von internationalen Verständigungsverfahren oder Schiedsverfahren in Steuersachen auf der Basis von DBA oder anderen völkerrechtlichen Vereinbarungen – im Fachjargon auch als „tax disputes“ bezeichnet.
In multilateralen Rechtsmittelverfahren (z. B. bei internationalen Konzernsimultanprüfungen in mehreren Ländern) können wir dabei die Stärke unseres umfassenden internationalen Netzwerks ausspielen und sie koordinierend in vielen Staaten gleichzeitig unterstützen.