Edith Bamberger berät in ihrer Tätigkeit als Steuerberaterin Klienten umfassend im Bereich des Konzernsteuerrechts mit Fragestellungen zu Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer sowie im Bereich des Umgründungssteuerrechts und Finanzstrafrechts.
Ihr besonderes Interesse gilt der ganzheitlichen Beratung von Familienunternehmen. Es ist Edith Bamberger ein großes Anliegen, die steuerliche Optimierung des Unternehmens mit der idealen Steuerstruktur im Kreise der Eigentümer zu kombinieren. Sie begleitet Nachfolgeprozesse mit maßgeschneiderten Lösungen, um den langfristigen Erfolg des Familienunternehmens zu sichern und die Interessen der Eigentümerfamilie zu wahren.