In ihrer Tätigkeit als Steuerberaterin ist Natascha Plank in der Beratung von Gebietskörperschaften, Körperschaften öffentlichen Rechts, gemeinnützigen Vereinen und vergleichbaren Organisationen tätig.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt umfasst die Beratung im Finanzstrafrecht und Verfahrensrecht.
Neben der Beratungstätigkeit ist sie auch Autorin mehrerer Fachbeiträge.